Full text: Die Preisbildung in der Maschinen-Industrie

Anhang I und IL 
I. Besondere Bedingungen einer Eisenbahnbehörde für die 
Anfertigung und Lieferung von Werkzeug- und Kraft- 
maschinen. 
II. Besondere Bedingungen einer Eisenbahnbehörde für die 
Anfertigung und Lieferung der durch Einzelantrieb elek- 
trisch betriebenen Werkzeugmaschinen. 
Manche Behörden haben ihre Lieferungsbedingungen in 
besonders gedruckten Formularen festgelegt, die von dem An- 
bieter durch Unterschrift anerkannt werden müssen. Diese 
Bedingungen enthalten u. a. Vorschriften über Material, Arbeits- 
ausführung, Zeichnungen, Schablonen und Zubehörstücke, Bau- 
überwachung, Verpackung, Mehr- und Mindergewicht, Abnahme, 
Patentkosten, Gewährleistung und Verzugstrafe. Man findet 
auch bei elektrisch betriebenen Werkzeugmaschinen Vorschriften 
über Ausführung des Motors und Verbindung des Motors mit 
der Werkzeugmaschine.
	        
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