Anhang I und IL
I. Besondere Bedingungen einer Eisenbahnbehörde für die
Anfertigung und Lieferung von Werkzeug- und Kraft-
maschinen.
II. Besondere Bedingungen einer Eisenbahnbehörde für die
Anfertigung und Lieferung der durch Einzelantrieb elek-
trisch betriebenen Werkzeugmaschinen.
Manche Behörden haben ihre Lieferungsbedingungen in
besonders gedruckten Formularen festgelegt, die von dem An-
bieter durch Unterschrift anerkannt werden müssen. Diese
Bedingungen enthalten u. a. Vorschriften über Material, Arbeits-
ausführung, Zeichnungen, Schablonen und Zubehörstücke, Bau-
überwachung, Verpackung, Mehr- und Mindergewicht, Abnahme,
Patentkosten, Gewährleistung und Verzugstrafe. Man findet
auch bei elektrisch betriebenen Werkzeugmaschinen Vorschriften
über Ausführung des Motors und Verbindung des Motors mit
der Werkzeugmaschine.