Full text: Die Preisbildung in der Maschinen-Industrie

Material, Arbeitsausführung. 
III 
I. Besondere Bedingungen einer Eisenbahnbehörde für 
die Anfertigung und Lieferung von Werkzeug- und 
Kraftmaschinen. 
S ı. Material 
Das zur Herstellung der Maschinen zu verwendende 
Material muß von bester, dem Gebrauchszweck entsprechender 
Beschaffenheit sein. Insbesondere müssen alle Gußstücke sowohl 
in bezug auf die Form und das Einsetzen der Kerne als auch 
auf den Guß selbst vollständig fehlerfrei sein. Das schmied- 
bare Eisen soll zähe, ganz dicht, im Bruche von gleichartigem 
Gefüge sein und darf weder Kalt- noch Rotbruch zeigen. Der 
Stahl muß von bester, durchweg gleichmäßiger Beschaffen- 
heit sein. 
Alle stark beanspruchten oder der Abnutzung besonders 
unterworfenen arbeitenden Teile, wie Spindeln, Zapfen, Stell- 
schrauben usw., sind aus Stahl herzustellen. Diejenigen Teile, 
welche zum Festspannen von Werkstücken und Werkzeugen 
usw. dienen — wie Knarren, Spindel-Schraubenköpfe, Muttern, 
Schraubenschlüssel u. a. m. — müssen an ihren Angriffsflächen 
gut gehärtet sein. 
Der Rotguß muß dicht, zähe und von durchaus gleich- 
mäßigem Gefüge sein. 
82. Arbeitsausführung. 
Die Ausführung der Arbeiten an den Maschinen muß so 
sorgfältig und gediegen Sein, daß zwischen den aufeinander- 
reibenden oder gleitenden Flächen weder toter Gang noch 
Klemmen entsteht. Alle beweglichen Teile müssen einen 
willigen Gang zeigen, ohne jedoch zu schlottern. 
Alle ebenen oder runden Flächen, welche sich in der Be- 
wegung oder beim Verstellen gegenseitig berühren, müssen auf 
das sauberste gedreht, gefräst, gehobelt bzw. geschlichtet und 
geschabt sein. Die Lager und Schlittenführungen müssen 
außerdem zum Nachstellen eingerichtet sein. Sämtliche Wellen 
müssen genau walzenförmig und glatt auf der Drehbank ab- 
gedreht, ebenso sämtliche Schraubenspindeln auf der Drehbank 
geschnitten sein. 
Die Wellen der ineinandergreifenden Zahnräder und Ge- 
triebe müssen so angeordnet sein, daß ihre mathematischen 
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