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15. Die Dunkelkammer.
Es wurde bereits früher erwähnt, daß das Einlegen
der Trockenplatten in die Kassetten, dann das Heraus-
nehmen und deren weitere Behandlung bis zum Fertig-
stellen des Negatives nur bei dem für
Bromsilber unschädlichen, rubinroten
Lichte geschehen darf. Wir brauchen also
einen verfinsterten Raum, bei dem auch die
letzte Spur von weißem Licht ausgeschlossen
werden muß, eine sogen. Dunkelkammer.
Man beleuchtet sie entweder durch eine
rote Laterne oder bei Tageslicht durch
rote Fensterscheiben. In Ermangelung
einer Dunkelkammer muß man den Abend
abwarten. Dann ist jeder Raum eine Dunkel-
kammer, nur muß Mondschein und Straßen-
licht durch Rouleaux, Jalousien oder Decken
abgehalten werden. Für die Dunkel-
kammerbeleuchtung kann man eine ge-
wöhnliche Küchenlampe, aber mit rubin-
rotem Zylinder, verwenden, deren Luftlöcher
oben und unten lichtsicher verdeckt sind
(siehe Fig. 35). Bessere Dienste leistet eine
Laterne, die mit dunkelroten Scheiben
sorgfältig verglast ist und unter dem Deckel
eine orangefarbige Scheibe trägt (Fig. 36).
Bei Lampen und Laternen hat man darauf
zu achten, daß durch die Blendung der Luftlöcher der
Luftzug nicht gehindert wird, sonst verbreiten sie einen
lästigen Geruch. Für die Reise verwendet man kleine,
handliche Laternen mit Kerzenlicht oder Stearinfüllung
(siehe Fig. 37). Wegen ihrer Unzerbrechlichkeit sind auch
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