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Prüfung von Objektiven auf Bildschärfe.
wird. Diese Verhältnisse gelten für alle Objektive in gleicher Weise.
Man darf daher nicht irgendeinem Objektive, das mit einem anderen
verglichen wird, eine bessere. Tiefenschärfe zuschreiben oder eine solche
von ihm erwarten, wenn die maßgebenden Faktoren bei beiden voll-
kommen gleich sind. Ungleichheiten der Tiefenschärfe beruhen auf
irrtümlichen Voraussetzungen oder Grundlagen.
Die zulässige Unschärfe von 0,1 mm stellt schon hohe Anforde-
rungen an die Schärfe des Bildes und gestattet starke Vergrößerungen
desselben. Für die gewöhnliche Praxis ist eine Unschärfe von 0,2 mm
noch nicht störend, und selbst 0,3 mm kann man bei größeren Porträts
und Gruppen usw. noch hinnehmen, weil solche Bilder ohnehin aus
größerer Entfernung als der deutlichen Sehweite betrachtet werden.
Die Zone der Tiefenschärfe wächst natürlich bedeutend bei der An-
nahme einer größeren Unschärfe. Das zulässige Maß ist Ansichts- und
Geschmacksache. Zum Schluß sei noch bezüglich des Einstellens für
die beste Ausnutzung der Tiefenschärfe bei geringster Abblendung eine
praktische Einstellregel (Stolze) angeführt:
Man stellt mit größter Öffnung (ohne Blende) auf den entfern-
testen Punkt ein, der noch scharf erscheinen soll (bei Landschaften die
Ferne), setzt dann die für die Aufnahme beabsichtigte Blende ein und
prüft auf der Mattscheibe (mit der Lupe), wie weit die Schärfe vorn
reicht. Auf dieser: Punkt stellt man nun wieder mit voller Öffnung
(ohne Blende) scharf ein, blendet dann so stark wie früher ab und
macht die Aufnahme.
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11. Prüfung von Objektiven auf Bildschärfe.
Die Preislisten der optischen Werkstätten geben Aufschluß über
Brennweite, Lichtstärke und Bildwinkel der verschiedenen Objektive.
Für deren Leistungsfähigkeit ist die Angabe von Wichtigkeit, welche
Plattengröße bei einem bestimmten Öffnungsverhältnis noch randscharf
ausgezeichnet wird. Bietet der Ruf der Firma Gewähr für die Ver-
trauenswürdigkeit dieser Angaben, so kann man dieselben gelten lassen.
Im anderen Falle und bei einem Objektiv unbekannter oder zweifel-
hafter Herkunft empfiehlt es sich, dessen Wert praktisch nachzuprüfen
und zu erproben.
Für die Untersuchung eignet sich am hesten eine feste, solide
Stativkamera einfachster Konstruktion (ohne Neigbarkeit von Vorder-
und Rückwand), die erheblich größer ist als das dem Objektiv ent-
sprechende Format. Ein für die Plattengröße 9 X 12 cm bestimmtes
Objektiv wird daher an einer Kamera für das Format 13 X 18, besser
noch für 18 X 24 cm befestigt. Der Apparat darf selbstverständlich
keine Kassettendifferenz besitzen, d. h. die Schichtseite der Platte. in
der Kassette muß. genau an die Stelle der rauhen Mattscheibenseite zl
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