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IV. Abschnitt.
Das Negativverfahren.
35. Die Dunkelkammer als Arbeitsraum.
Ein unentbehrlicher Raum für den Photographen ist die Dunkel-
kammer. Dort werden bei unschädlichem Licht die empfindlichen
Platten in die Kassette gelegt und alle Arbeiten ausgeführt, die nach
der Aufnahme bzw. Belichtung der Platte zur Herstellung des Negatives
führen. Im selben Grade, als das Negativ die Grundlage aller weiteren
photographischen Tätigkeit bildet und daher sorgfältigste Behandlung
erfordert, sollte auch auf eine zweckmäßige Wahl, Beleuchtung und
Einrichtung der Dunkelkammer gebührender Wert gelegt werden. Wohl
kann jeder Raum mit einem Fenster ohne große Mühe gegen das Tages-
licht vollkommen abgeschlossen und dadurch in eine Dunkelkammer um-
gewandelt werden; fast in jedem Hause findet sich auch eine ganz
dunkle Kammer, und im Notfall wartet man die Dunkelheit des Abends
ab, um einen Platz für die Handhabung mit den Platten zu finden.
Solche Einrichtungen können vorübergehend ihrem Zweck entsprechen,
für eine regelmäßige photographische Tätigkeit müssen jedoch höhere
Ansprüche an die Beschaffenheit der Dunkelkammer gestellt werden.
Der Raum für eine ständig eingerichtete Dunkelkammer soll
reichlich groß und hoch und im Winter heizbar sein, um das Arbeiten
darin bequem und den Aufenthalt erträglich zu machen. Eine durch
übelriechende Lampen und allerlei Ausdünstungen verschlechterte Luft
ist ungesund und kann das Verweilen in einem solchen Raum unleidlich
und sogar schädlich machen. Es muß daher für gute Ventilation gesorgt
werden. Weiter soll die Dunkelkammer heizbar sein, um sie im Winter
bei Wohnzimmertemperatur halten zu können, denn kühle Entwickler
und Fixierbäder arbeiten schlecht. Im Hochsommer wiederum muß sie
vor großer Hitze geschützt werden, damit die Lösungen normal wirken.
Der Eingang in die Dunkelkammer wird zweckmäßig so an-
gelegt, daß man sie jederzeit betreten und verlassen kann, ohne. dabei