Full text: Photographisches Praktikum

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51, Die Negativretusche. 
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Beim Ansetzen von Lacklösungen und beim Hantieren damit soll wegen 
ihrer Feuergefährlichkeit stets größte Vorsicht walten; insbesondere muß 
offenem Flammenlicht ausgewichen werden. 
Filme pflegt man gewöhnlich nicht zu lackieren. Sie vertragen auch 
keinen alkoholischen Lack, weil der im Zelluloid enthaltene Kampfer vom 
Alkohol angegriffen wird. Im Bedarfsfalle verwendet man einen wässer igen 
Lack, der aus 30 g Borax und 100 g gepulvertem gebleichten Schellack, gelöst 
in % Liter kochendem Wasser besteht. Der Lack wird filtriert. Zum Ge- 
brauch gießt man ihn in eine Schale, verdünnt eventuell noch mit Wasser, 
taucht die Filme unter und läßt sie dann freihängend trocknen, 
Lackflaschen sollen stets gut verschlossen werden; Korkstöpsel sind da- 
zu nicht geeignet, weil sie leicht abbröckeln und dann den Lack verun- 
reinigen. Besser ist ein Gummipfropfen oder eine Kappe aus Kautschuk. 
Eingeschliffene Glasstöpsel sind zu vermeiden! 
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51. Die Negativretusche. 
Vor dem Kopieren soll jedes Negativ in der Durchsicht zunächst auf 
Fehler in der Schicht geprüft werden. Es können helle Punkte oder 
Flecke vorhanden sein, die von Staub, Luftblasen beim Entwickeln oder von 
Verletzungen der Schicht herrühren und leicht zu beseitigen sind. Ebenso 
kommen schwarze Punkte und Flecke vor, deren Entfernung schon im 
Negativ wünschenswert erscheint, aber mehr Schwierigkeiten bereitet. 
Die Negativretusche kann unter Umständen auch zur Verbesserung der 
Tonwerte desBildes herangezogen werden, die besonders dann von Vorteil 
sein kann, wenn für die Aufnahme gewöhnliche Platten oder Filme 
Anwendung fanden, weil diese die bekannte Eigentümlichkeit besitzen, alle 
Schatten dunkler als in der Natur wiederzugeben und die Tonwerte zu fälschen. 
Bei Porträts z. B. werden die Unreinheiten und Falten der Haut und die Un- 
ebenheiten im Gesicht übertrieben deutlich erscheinen. Auch durch fehler- 
hafte Belichtung oder Entwicklung entstehen manchmal Un- 
richtigkeiten; so können z. B. die Lichter des Bildes im Negativ entweder zu 
wenig oder zu stark gedeckt, die Schatten zu hell oder zu dunkel sein. Auch 
eine ungünstige Beleuchtung führt zu Mängeln im Bilde. 
Alle Fehler der Darstellung, die der Natur widersprechen und einen 
störenden, das Auge beleidigenden Eindruck machen, sollen möglichst schon 
auf. dem Negativ beseitigt oder doch wenigstens gemildert werden, Eine gute 
und vernünftige Retusche kann ein Bildnis viel naturähnlicher machen und 
eine Landschaft durch Verminderung oder Vermehrung von Kontrasten, also 
durch Vertiefen von Schatten oder Aufhellen einzelner Lichter, oft zu un- 
geahnter Wirkung bringen. Die Retusche darf und soll trotzdem nur ein 
Notbehelf bleiben. Es ist Aufgabe und Pflicht jedes Lichtbildners, schon 
bei der Aufnahme und beim Entwickeln auf ein technisch vollendetes Nega- 
tiv hinzuarbeiten, an dem wenig mehr zu verbessern übrig bleibt. Stim- 
mung in das Bild zu bringen, soll nicht Sache der Retusche sein. Immerhin 
können sich manchmal störende Fehler einschleichen, die man trotz aller Ab- 
neigung gegen Retusche gern beseitigen möchte. 
Wir unterscheiden zwischen der Retusche auf der Schichitseite und der
	        
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