Full text: Photographisches Praktikum

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konvexen Sammellinse liegt der hintere Hauptpunkt im Scheitel der gewölbten 
Fläche. Zur genäherten Bestimmung der Bıennweite genügt es daher, nach 
Einstellung auf Unendlich den Abstand von der Mattscheibe bis zur Mitte 
der Linsenfläche (Scheitel der Linse) zu messen. Diesen Abstand nennt man 
Schnittweite. 
Sie ist also im allgemeinen von der Brennweite verschieden und bei 
Doppelobjektiven kürzer als diese. Abb. 57 zeigt die beiden Hauptpunkte 
H und H’, den Brennpunkt (oder Fokus) F, die Bıennweite / und die Schnitt- 
weite s. Bei Satzobjektiven mit Vorderblende bzw. bei Hinteılinsen sym- 
metrischer Objektive liegt der hintere Hauptpunkt weiter gegen die Matt- 
scheibe zu, und es ist in diesem Falle die Schnittweite größer als die Brenn- 
weite. Bei Verwendung von Voideılinsen ohne Hinterlinsen ist die Schnitt- 
weite stets-kleiner als die Brennweite. 
Konkave (Zerstreuungs-) Vorsatzlinsen, vorn auf ein Doppel- 
objektiv gesteckt, verlegen den Anfangspunkt der Brennweite, d. h. den hinte- 
ren Hauptpunkt nach rück- 
wärts, konvexe (Sammel-) Lin- 
sen nach vorne. Aus diesem 
Grunde veılangt ein Doppel- 
objektiv mit konkaver Vor- 
satzlinse einen kürzeren Auszug 
als die Linse des Halbobjektivs 
von gleicher Bıennweite allein. 
Die Schnittweite hat daher bei 
Handkameras mit kurzem Auszug eine gewisse Bedeutung. Wenn sie näm- 
lich kürzer ‚als die Brennweite ist, so kann man verhältnismäßig größere 
Bilder erzielen bzw. auf größere Nähe scharf einstellen. 
ö. Beziehungen zwischen Brennweite, Gegenstandsweite und Bildweite. 
Gegenstandsgröße und Bildgröße. Vergrößerung und Verkleinerung. 
Es wurde früher erwähnt, daß bei Abbildungen eines Gegenstandes .in 
natürlicher Größe die Bildweite (bei Doppelobjektiven der Abstand 
der Blende von der Mattscheibe bzw. die Auszugslänge der Kamera) gleich 
der doppelten Brennweite des Objektivs ist, ebenso dıe Gegenstandsweite 
(Abstand der Blende vom Objekt). Zum Eızielen einer Ver größeruneg 
muß die Gegenstandsweite noch weiter ab- und die Bildweite zur.ehmen. 
Dies geschieht nach einem bestimmten Gesetz, das sich aus der später er- 
wähnten optischen Grundgleichung ableiten läßt. Bei xmaliger Vergrößerung 
muß die Bildweite x +1 Bıennweiten betragen. Die Gegenstandsweite 
ist gleich der Bildweite, dividiert durch die Ver größerung. 
I. Beispiel: Ein Bild soll doppelt (2 mal) vergrößert werden mit einem 
Objektiv von 15 cm Brennweite. Die Bildweite beträgt dann 2 +1 = 3 Brenn- 
weiten, also 3 X 15 = 45 cm, und die Gegenstandsweite beträgt 45/2 = 22,5 cm. 
Soll ein Objekt xmal verkleinert werden, so tritt der umgekehrte Fall ein, 
und es muß dann die Gegenstandsweite x + 1 Brennweiten betragen, während 
die Bildweite gleich ist der Gegenstandsweite, dividiert durch die Verkleinerung.
	        
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