Das Röntgen (r) bedeutet eine solche Menge von Röntgen- und
Gammastrahlen, daß die von ihr in je 1,293 mg Luft!) hervor-
gerufene Korpuskularemission darin Ionen erzeugt, die insgesamt
eine Elektrizitätsmenge von je einer elektrostatischen Einheit der
beiden Vorzeichen tragen.
*‘) 1,293 mg Luft ist die Masse von 1 ccm trockener Luft bei 0°C und einem
Druck von 760 mm Quecksilbersäule.
Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt hat es übernommen, die Realisierung
der Einheit r durchzuführen. An sie angeschlossen sind verschiedene autorisierte
KEichstellen, die zwar an sich ebenfalls in der Lage sind, absolute Bestimmungen
der Einheit r auszuführen, die aber in ständiger Verbindung mit der oben-
genannten Stelle ihre Messungen mit dieser ausgleichen. Autorisierte Eichstellen
befinden sich zur Zeit in:
Berlin, Physikalisch-Technische Reichsanstalt,
Bonn, Röntgeninstitut der Universität,
Erlangen, Universitätsfrauenklinik,
Freiburg i. B., Radiologisches Institut,
Göttingen, Laboratorium für medizinische Physik,
Hamburg, Röntgeninstitut des Krankenhauses St. Georg,
Stuttgart, Röntgeninstitut der Technischen Hochschule,
Würzburg, Laboratorium für medizinische Strahlenforschung an der Uni-
versitätsfrauenklinik.
Es wird dringend davor gewarnt, Eichungen oder Nacheichungen durch nicht
dazu von der Standardisierungskommission der Deutschen Röntgen-Gesellschaft
autorisierte Stellen ausführen zu lassen.
Die Eichung durch die genannten Institute kann auf zweierlei Weise erfolgen:
1. Das zu eichende Meßgerät wird dem KEichinstitut eingesandt und dort an
die Einheit r angeschlossen. Voraussetzung für ein solches Vorgehen ist,
daß das Instrument auf dem Transport keine Veränderung erleidet.
2. Die Eichung wird von einem Beauftragten des Instituts am Orte des Be-
nutzers ausgeführt. Dazu hält die Eichstelle transportable Meßgeräte bereit,
die durch direkten Vergleich. mit dem Eichnormal und durch dauernde
Kontrolle an die Normaleinheit angeschlossen sind. Die örtliche Übertragung
der Dosis kann zuverlässig ausgeführt werden, da es möglich ist, die Konstanz
der Empfindlichkeit auch bei transportablen Instrumenten ausreichend sicher-
zustellen. Zur Prüfung der zeitlichen Konstanz der Empfindlichkeit wird zweck-
mäßig die Radiumstrahlung (Gammastrahlung oder Normalien) herangezogen.
Über die erfolgte Eichung eines Instrumentes wird ein Eichschein ausgestellt.
der folgende Angaben enthält:
a) Datum der Eichung,
b) Typus und Nummer des Instrumentes (mit kurzer Beschreibung),
c) Strahlenqualitäten, bei denen Eichung erfolgt ist,
d) Eichwerte in „‚r‘ bzw. „Tr pro Sekunde‘, je nach dem es sich um ein Dosis-
meßgerät oder Dosisleistungsmeßgerät handelt.
Für jede Eichung ist eine Grundgebühr von 50 RM. und eine Zusatzgebühr
von 10 RM. pro Strahlenqualität zu entrichten. Bei auswärtigen Eichungen
beträgt die Grundgebühr 100 RM., außerdem sind die Reisekosten zu ersetzen.
Die Eichgebühr ist mit dem Antrage an die Eichstelle als Vorschuß einzusenden.
Die Eichung kann keine Garantie für die zeitliche Konstanz der Empfindlichkeit
der geeichten Instrumente einschließen. Diese muß durch Radiumpräparate
oder auf anderem Wege überwacht werden. Wenn sich dabei Abweichungen
herausstellen, ist eine Nacheichung notwendig.
(Aus dem Kalender der ‘Siemens-Reiniger-Werke AG.)
96
Einhe
lische«
Amp
KEinle«d
elem!
Sorg{
die fi
werd
Da
1.D
be
Fi
sc
De
un
an
un
wo
M
st
L:
se
2D
se:
sc]
Pa
als
Prı
au
3. Se
4. K
SP
od
5, Fi
Ei
sc
De
€
€
b
d)
7 Bau!