Halbschatten ist die Bildzone, die ihren Schwärzungseindruck
teils vom Strahlungsrelief und teils von ungeschwächter Röntgen-
strahlung erhält,
Abb. 48a: Objekt kleiner als der Fokus.
Bildweite b,: Bild besteht aus Kernschatten und Halbschatten.
ir b.: Der Grenzfall; Abbildung geschieht nur durch den Halbschatten.
j b;: Abbildung erfolgt durch den Pseudokernschatten und den Halb-
schatten.
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b = Bildweite
g = Gegenstandsweite
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Abb. 48 b—d.
Abb. 48b: Objekt größengleich mit dem Fokus.
Abbildung erfolgt durch Kernschatten und Halbschatten; in beliebiger Bild-
weite ist der Kernschatten gleichgroß, während der Halbschatten mit zu-
nehmender Bildweite wächst.
Abb. 48c: Objekt größer als der Brennfleck.
Die Abbildung besteht aus Kernschatten und Halbschatten.
Abb. 48d: Mit zunehmender Gegenstandsweite nimmt der Halbschatten ab.
Die Halbschattengröße errechnet sich zu:
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Die Halbschattenunschärfe nimmt ab mit der Verkleinerung des Brennflecks;
sie ist ferner um so kleiner, je größer bei einer gegebenen Bildweite die Gegen-
standsweite ist, d.h. je dichter das Objekt dem Film anliegt bzw. je größer
bei einem gegebenen Objekt-Film-Abstand die Bildweite ist.
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