Full text: ABC der Röntgentechnik

Bei Verwendung eines Röhrentubus von 25 cm Länge und 15 cm 
unterer Öffnung verringert sich die Hautbelastung nicht. 
Die angegebenen r-Werte enthalten bei dünnen Patienten etwa 
10%, bei dicken Patienten etwa 20% Streustrahlenanteil. 
B.UnterdemGesichtspunktder Keimschädigungsgefahr. 
Nach neuesten Forschungen über die Keimschädigungsgefahr be- 
steht im Gegensatz zu der physiologischen Wirkung kurzwelliger 
Strahlen, die nach einer bestimmten Dauer und in einem bestimm- 
ten zeitlichen Verlauf wieder abklingt, auch bei kleinsten Röntgen- 
(und Radium-) Dosen stets die Gefahr einer mutationsauslösenden 
Wirkung, sofern die Strahlen Geschlechtszellen treffen. 
Die nachfolgenden Thesen sind einer Arbeit von R. J äger und H. Stubbe, 
Strahlenschutzmessungen in medizinischen und technischen Röntgenbetrieben mit 
Berücksichtigung der Keimschädigungsgefahr. [Fschr. Röntgenstr. 58 (1938), 3], 
entnommen. 
1. Im Gegensatz zur physiologischen Wirkung kurzwelliger 
Strahlen ist die mutationsauslösende Wirkung ein irreversibler 
Vorgang. 
2. Die zeitliche Verteilung der Bestrahlung hat keinen Einfluß 
auf die genetische Wirkung. 
Die Gesamtheit verabreichter Strahlenmengen summiert sich 
also unabhängig davon, ob die Strahlung konzentriert oder auf 
mehr oder minder lange Zeiträume verteilt gegeben wird. 
Auch kleinste Strahlendosen summieren sich im Sinne einer 
linearen Beziehung zwischen Strahlenquantität und der Zahl 
der Veränderungen. 
3. Der Angriff auf die Gene bzw. Chromosomen erfolgt unmittelbar 
während der Bestrahlung (also ohne Umweg über das Plasma). 
Von einer Spätwirkung der Strahlen kann deshalb bei genetischen 
Schädigungen nicht gesprochen werden. 
Im Rahmen des Möglichen sollte also bei diagnostischen 
Röntgenleistungen keinesfalls die aus den Tabellen 1—4 
zu ermittelnden zulässigen Höchstdosen verabreicht 
werden. 
Für die in medizinischen und technischen Röntgen- 
betrieben Tätigen darf eine Tagesdosis von 0,25 r im 
7stündigen Arbeitstag niemals überschritten werden 
(vgl. dazu Biologische * Toleranzdosis). 
Bei dauernder Einstrahlung ist die „Biologische * Toleranzdosis“ 
(s. dort) als zulässige Grenze anzusehen, bis zu welcher die Ein- 
strahlung ohne Schädigung vertragen wird. 
Die Toleranzdosis entspricht 0,25 r je Tag. 
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