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Zur exakten Messung der jeweiligen Strahlenmenge stehen eine
Reihe bekannter physikalischer Meßmethoden zur Verfügung
(s. Dosismessung *), jedoch sind diese sämtlich zu kompliziert,
um einen einfachen und schnellen Überblick über die Verhältnisse
zu bekommen.
Zwei praktisch ausreichende und von jedem selbst, ohne instituts-
fremde Hilfsmittel auszuführende Prüfungsmethoden sind:
1. Die Untersuchung der Einstrahlung mittels Durchleuchtungs-
schirm *.
2. Das Abschätzen der Einstrahlung durch Einschwärzen einer
Filmprobe.
Es sei betont, daß es sich hier nicht um exakte Meßmethoden
handelt; trotzdem bieten die beiden Prüfungen eine gute Möglich-
keit der Orientierung über die Gefahrengrenze.
Beide Verfahren sind in jedem beliebigen Röntgeninstitut anwend-
bar. Zweckmäßig scheint für Institute, in denen langandauernde
Bestrahlungsserien (Tiefentherapie, Materialuntersuchung) ver-
abreicht werden, die Prüfung nach 1.
Für vorwiegend in Diagnostikbetrieben arbeitende Personen
(kurzzeitige aber zahlreiche Einzeldosen) empfiehlt ‚sich die
Prüfung nach 2.
Bei der Untersuchung der Einstrahlung mittels Durchleuchtungs-
schirm* bringt man einen Schirm an die zu prüfende Stelle und
beobachtet sein Aufleuchten. Einwandfreie Verdunklung und
genügend sorgfältige Adaption* sind selbstverständliche Voraus-
setzung.
Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt haben ergeben,
daß z. B. ein Super-Astral-Schirm bei einer Spannung von 90 kV und einer
Filterung von 3 mm Blei bereits bei einer sekundlichen Dosis von 1 x 10:6 7
ein deutliches Aufleuchten zeigt.
Das ist !/19 der biologischen * Toleranzdosis, deren dauernde FEinstrahlung ge-
stattet ist.
Zeigt der Durchleuchtungsschirm am normalen Aufenthaltsplatz
der die Anlage bedienenden Personen kein Aufleuchten, so ist die
Sicherheit gegeben, daß eine biologische Schädigung durch Rönt-
genstrahlen nicht eintreten kann. Die Wirkung eines Herumlaufens
im Streustrahlenfeld (im Bestrahlungsraum) während einer Be-
strahlung, das leichtsinnigerweise oft vorkommt, erfaßt diese
Methode natürlich nicht.
Zur Ermittlung der eingestrahlten Dosis durch die Einschwärzung
eines- Röntgenfilms* wird ein Filmstückchen — lichtsicher in
schwarzem Papier verpackt — an der zu untersuchenden Stelle an-
gebracht oder von der zu prüfenden Person in der Tasche herum-
getragen. Nach Abschluß der Prüfzeit (am Abend — am Wochenende)
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