Full text: ABC der Röntgentechnik

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Beweis 
In einem Röntgeninstitut sei für einen bestimmten Aufnahmetyp 
unter den gegebenen Verhältnissen eine Aufnahmetechnik aus- 
probiert, die eine durchschnittliche Unschärfe von U =— 0,6 mm 
ergibt. Die Gleichmäßigkeitsbedingung sei erfüllt; die Teil- 
unschärfen betragen also 
U, = Ur = U; = 0,2 mm. 
Abkürzung der Belichtungszeit läßt eine Verbesserung der un- 
befriedigenden Schärfe erwarten. Es wird deshalb eine neue Röhre 
beschafft, die wegen ihrer höheren Belastbarkeit die Halbierung 
der Belichtungszeit gestattet. Im übrigen bleibt das Inventar das 
gleiche. Dann wird Uy = 0,1 mm, die anderen Faktoren ändern 
sich nicht. Die Gesamtunschärfe wird 
U = Uy + Ur + Ur; = 0,5 mm. 
Der Vergleich von 0,6 zu 0,5 zeigt, daß durch die Halbierung der 
Belichtungszeit für die Schärfe der Aufnahmen praktisch nichts 
gewonnen ist. Selbst wenn es gelänge U, = 0 zu machen, d. h. 
extrem kurz zu belichten, kann nur eine 30%ige Verbesserung der 
Schärfe gewonnen werden. 
Sollte aber die erhöhte Belastbarkeit mit einer Brennfleckver- 
breiterung z. B. auf das Doppelte erkauft werden müssen — das 
ist der normale Fall! — so ergibt sich für die Teilunschärfen 
Uy = 0,1 U, = 0,4 U; = 0,2 (unverändert) 
U = U, + Ur + U; = 0,7 mm, 
d. h. die Gesamtunschärfe hat sich trotz der kurzen Belichtungszeit 
noch etwas verschlechtert. 
Erst wenn es gelingt die Gleichmäßigkeitsbedingung einigermaßen 
zu erfüllen (z. B. durch gleichzeitiges Einsetzen von feinzeichnenden 
Folien, Änderung der Abstände, besseren Kontrast * u. a. m. auch 
die anderen Unschärfefaktoren zu verkleinern), ist ein Schärfen- 
zuwachs zu erwarten. 
Zusammenfassung: Die Schärfe wird bei Verbesserung nur einer 
Unschärfenbedingung bei sonst ausgeglichenen Verhältnissen immer 
schlechter als im optimalen Fall, denn die Verkleinerung eines 
Unschärfefaktors bringt eine Vergrößerung eines oder der beiden 
anderen mit sich. Die Vergrößerung überwiegt immer die Ver- 
kleinerung. Eine Ängstlichkeit ist allerdings auch nicht am Platze, 
denn die Gleichmäßigkeitsbedingung gilt nur ungefähr. 
Auch bei relativ erheblichen Abweichungen 
6 + 6 = 12 
4 +9 = 13 
wird die Schärfe bzw. Gesamtunschärfe nur mäßig beeinflußt. 
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