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dafs nach dieser Zeit der Kessel völlig abgekühlt ist, was der Wahrheit
ungefähr entspricht.
Wenn wir hiernach den jährlichen Zuschlag bestimmen, so wird der-
selbe je nach Zahl und Gröfse der Pausen verschieden ausfallen.
So haben wir für 360 Arbeitstage und täglich 10 Betriebsstunden bei
einer jährlichen Unterbrechung von 5 Tagen zur Reinigung der
Kessel etec.: 360 Arbeitstage A 10 Stunden = 3600 Stunden.
Für die Pausen sind an Heizstunden hinzuzurechnen:
360 Pausen 4 14 Stdn. =— 360.1,19 — 428 | )
u. 1 Pause A 120 » = 148, ZZ 8 [ES 431 Stdn. = 11,9%
oder 360 Pausen ä 13 Stdn.
360 2» 3 18Std:
1 Pause 4120 Stdn.
wenn 1 Stde,
Mittag gemacht — 360 . 1,14
wird
= 360.031
3
zus. 525 Stdn. = 14,6%.
Ebenso haben wir bei 300 jährlichen Arbeitstagen und 10 Betriebs-
stunden täglich:
300 Arbeitstage a 10 Stunden = 3000 Arbeitsstunden.
Hierauf kommen jährlich :
56 Pausen an Sonn- und Feiertagen 4 38 Stdn. = 56.1,95= 8,31
3 » an hohen Festtagen AT == 812,71 =— 109,2
24.1 >» a 14 == 241. 119 — 286,79
zusammen. 404,3 = 13,57 %
Oder, wenn täglich 1 Stunde Mittag gemacht wird:
56 Pausen & 37 Stdn.
3 » a (6
241 » a u
300 x X
56. 1,93. = 108,08
3.2,76 = 8,28
341 .1,14 =— 274,74
300: 0,51. = 93,00
zusammen 484,10 = 16,1 %
Man sieht hieraus, dafs der prozentualische Zuschlag selbst für die
gleiche Anzahl täglicher Betriebsstunden verschieden ausfallen kann.
Trotzdem bleibt dies der einzige Weg, um zu einem Resultat zu
kommen, und sind danach folgende beiden Tabellen aufgestellt, einmal für
300 und das andere Mal für 360 Arbeitstage, wobei die Zahl der zuzu-
schlagenden Stunden passend abgerundet wurde, um allgemein gelten zu
können.