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Die Vorbereitung der Auftragsausführung.
delt es sich doch hier oft um Entschließungen, bei denen ein
falscher Griff verheerende Verluste für das Werk hervorrufen
kann.
Aus diesem Grunde ist es auch verständlich, daß das Patent-
bureau in manchen größeren Firmen einen ganz außerordentlichen
Umfang angenommen hat: man ist sich bewußt, daß man hier
in den eigenen Patenten Werte verwaltet, deren sorgsame Be-
handlung von ausschlaggebender Bedeutung für das Ganze wer-
den kann, daß die Kenntnisse, die ein gut geleitetes, stets auf
der Höhe seiner Aufgabe stehendes derartiges Bureau allen inter-
essierten Stellen des Unternehmens vermittelt, die Verhinderung
von falschen Maßnahmen in Konstruktion und Betrieb, auf dem
Versuchstand und bei Vertragsabschlüssen, zu der es die Unter-
lagen liefert, bei weitem die keineswegs kleinen Kosten des Patent-
bureaus aufwiegen. Daß man diese durch zweckmäßige Arbeits-
teilung möglichst zu verringern sucht, indem man dem eigent-
lichen Patentingenieur nur die wirklich bedeutungsvollen Arbeiten
überläßt, ihn aber von allem entlastet, was andere geringwertigere
Kräfte ebensogut machen können, alle verwaltungstechnischen
Nebenarbeiten, die zeichnerische oder rein litterarische Hilfe, ist
fast selbstverständlich. Wer sich hierüber im einzelnen zu unter-
richten wünscht, sei auf die Darstellung verwiesen, die Ludwig
Fischer über das vielleicht umfangreichste derartige Bureau,
dasjenige des Siemens -Konzerns, gibt2).
Auch noch auf anderem Wege, demjenigen der sogenannten
Patentgemeinschaften, hat man eine Verringerung der entstehen-
den Kosten versucht. Man hat einen engen Zusammenschluß von
Firmen mit gleichartigen Interessen herbeigeführt, nicht nur um
gemeinsam wichtige Patente zu erwerben, deren Kauf für einen
einzelnen Partner zu kostspielig wäre, wie das z.B. bei den
Flaschenfabriken seinerzeit zum Zweck der Erwerbung der Patente
auf die Owens -Flaschenmaschine der Fall war, sondern auch um
an Stelle der einzelnen getrennten, mit einer einzigen Patentab-
teilung auskommen zu können, deren Kosten dann anteilmäßig
umgelegt werden. Es bedarf wohl kaum des Hinweises, daß dieses
letzte Vorgehen mit recht vielen Nachteilen verknüpft ist und
nur in ganz besonderen Fällen zur Nachahmung empfohlen wer-
l) Siehe Ludwig Fischer a.a.O., S. 86ff.
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