Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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weitgehende Annäherung erfogt ist. 
b) Die Bücherei. Zu den Aufgaben der Patentabteilung ge- 
hört naturgemäß neben der Beobachtung der eigentlichen Patent- 
schriften auch die Durchsicht der für das Werk besonders in Be- 
racht kommenden Fachliteratur, Bücher und Zeitschriften. So 
st denn dieser Abteilung meist ganz folgerichtig die Bücherei an- 
gegliedert, die nach Möglichkeit wenigstens alles Bedeutungsvolle 
des engeren Fachgebietes und allgemein Interessierendes, soweit 
es für das Werk wichtig sein kann, enthalten sollte. Über die Ein- 
ichtung einer solchen Bücherei, die Art und Weise der Verwal- 
ung, der Ausgabe von Büchern und Zeitschriften, hier sich ein- 
behender zu verbreiten, dürfte nicht erforderlich sein: die Grund- 
sätze, die man dabei zu befolgen hat, sind bekannt. Nur dürfte 
es auf Grund der Erfahrungen, die man in der Praxis leider immer 
wieder machen muß, empfehlenswert sein, darauf hinzuweisen, 
daß man den rechten Nutzen von den in der Bücherei steckenden 
erten nur dann ziehen wird, wenn man die Entnahme der 
Bücher so sehr als möglich erleichtert und alle buraukratischen 
Schwierigkeiten beiseite läßt, wie man sie in unseren öffentlichen 
Büchereien leider noch so oft findet. Für die von der Firma ge- 
haltenen Fachzeitschriften richtet man zweckmäßig einen Rund- 
lauf durch die einzelnen Abteilungen ein,der nach einer bestimmten, 
ein für allemal festgelegten Reihenfolge verläuft. Die Zeitschriften 
sind. dabei in Mappen eingelegt, die auf der vorderen Innenseite 
den genauen Inhalt der Mappe und den Gang des Rundlaufs mit 
Kingangs- und Ausgangsdatum für jedes einzelne Bureau tragen, 
Dessen Leiter ist verpflichtet, durch Gegenzeichnung den Durch- 
lauf durch sein Bureau zu bestätigen. Es ist weder gestattet, Zeit- 
schriften beliebig dieser Mappe zu entnehmen, noch die Mappe 
selbst zu verschließen. Sie wird unweigerlich abgeholt, sobald 
die für das betreffende Bureau bestimmte Lesezeit verstrichen 
ist. Die geschilderten Vorschriften mögen manchem übertrieben 
erscheinen: wenn sie nicht getroffen und befolgt werden, wird es 
kaum möglich sein, auf diesem Gebiete Ordnung zu halten; vor 
allem wird es — was im Werke sehr nachteilig sein kann — der 
Bücherei so gut wie unmöglich gemacht, für eine einzelne Nummer 
einer Fachzeitschrift, die vielleicht wegen eines bestimmten Auf- 
Satzes gesucht wird, den augenblicklichen Aufenthaltsort anzu-
	        
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