ragsausführung.
mäßig es an sich ist, und so
rden kann, muß doch mit
Der Schluß von der Ver-
0 Fällen richtig sein, beim
ındschaft hat sich geändert,
Verlassen einer bestimmten
elleicht in vielen Hunderten
'gendeinem Grunde aus der
ıden- oder Vorratsaufträge
— „Ladenhüter‘‘ ist fertig,
bestande geräumt ist. Hier
nlaufenden Aufträgen ein.
der zwischen der Erteilung
xt, auszunutzen, vor allem
kommen kann, eine innige
g für die Werbearbeit, die
\bteilung für die konstruk-
btigungsbureau oder gar der
. wichtig, kann für das Ge-
zender Bedeutung werden,
Fall untergeordneten Or-
bstverständlich die Werk-
je zu derartigen Entschei-
ı versenken, so wird man
Bearbeitung von Lagerauf-
die vermöge ihrer ganzen
einschlägigen Verhältnisse
st das ‚‚Fertigungsbureau“,
im Verlauf unserer Unter-
rden, nicht nur mit dem
zetrieb anderseits in enger
n Einkauf, der Stelle, die
offe über eine Kenntnis der
es kennt die Art und den
tellungen, kurz es ist die
ge auszuarbeiten imstande
Genehmigung unterbreiten
darf und dem Fertigungs-
Der Auftragsbegriff.
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bureau selbst die endgültige Entscheidung überlassen kann, wie
es vielfach geschieht, hängt ganz davon ab, ob man zu dessen
Geschäftsführung das dazu erforderliche Vertrauen haben darf,
ist also letzten Endes eine Personenfrage. Man könnte daran
denken, seine Befugnisse bis zu einer bestimmten Höchstgrenze
auszudehnen, und erst, wenn der Geldbetrag, den ein solcher
Lagerauftrag erfordert, eine gewisse Höhe übersteigt, die vor-
herige Vorlage an die Werkleitung zur Pflicht zu machen. Doch
haben alle solche mehr mechanischen Regelungen ihr Bedenk-
liches; besser ist es dann schon, dem Leiter des Fertigungsbureaus
allgemeine Vollmacht für die Erteilung von Lageraufträgen zu
geben und sich durch gelegentliche Stichproben davon zu über-
zeugen, daß diese Berechtigung in verständiger, wirtschaftlich
richtiger Art und Weise ausgenutzt wird.
Aufträge für eigenen Bedarf, Wenn auch die Aufträge
für eigenen Bedarf wohl in jedem Werke in gewisser Weise störend
empfunden werden, so lassen sie sich doch nicht aus der Welt
schaffen. Sie gliedern sich, wie bereits angedeutet, in Aufträge:
1. auf Neuanlagen, Hierunter sind alle diejenigen Aufträge
zu verstehen, durch die eine Wertvermehrung der Bau- und Be-
triebsanlagen, sowie der maschinellen Einrichtungen erfolgt:
2. auf Erhaltung der vorgenannten Betriebseinrichtungen.
Hierunter fallen alle diejenigen Aufträge, durch die Schäden an
den Betriebseinrichtungen, den Bau- und Betriebsanlagen, den
Maschinen usw., die durch den Betrieb und durch das Altern her-
vorgerufen sind, in der Weise beseitigt werden, daß der ursprüng-
liche Zustand wiederhergestellt wird. Hierzu gehören alle die Ar-
beiten, die allgemein als Instandsetzungsarbeiten oder Reparaturen
bezeichnet werden.
3. auf Aufrechterhaltung des Betriebes. Dabei handelt es
sich um alle diejenigen Aufträge, die eine geordnete Weiterführung
des Betriebes mit den in gebrauchsfähigem Zustande befindlichen
Anlagen erfordert, ohne daß dabei die eigentliche Fabrikation,
also die Herstellung der Verkaufserzeugnisse, unmittelbar be-
troffen wird. Beispielsweise gehören hierzu alle Aufräumungs-
arbeiten, Reinigung der Werkzeuge und Maschinen, Reinigung
der Werkstätten, Versorgung der Werkstätten mit Licht und
Kraft, falls eine entsprechende eigene Zentrale vorhanden ist,
Schmieren der Transmissionslager usw.