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Die Vorbereitung der Auftragsausführung.
lassen sich immerhin noch allgemeine Regeln aufstellen, die in
einfacher Weise sinngemäß aus dem Fall der Einzelarbeit ent.
stehen. Der Stücklohn für die Gruppe wird errechnet, indem man
das Produkt aus Arbeitszeit x Akkordbasis mit der Zahl der be.
teiligten Arbeiter malnimmt. Wie man alsdann den so ent.
standenen Gruppenstücklohn unter die einzelnen verteilt, ist eine
andere Frage, auf die wir späterhin zurückkommen und für die
verschiedene Lösungen richtig sein können, je nach den beson.
deren Verhältnissen des Falles. Hat man es aber mit einem Ar-
beiter an mehreren Maschinen zu tun, dann kommt man mit der
Rechnung nur dann durch, wenn dieselbe Arbeit an allen Maschinen
geleistet wird. Einer besonderen Untersuchung bedarf es dann
allerdings stets, ob die zu der Arbeit erforderlichen eigentlichen
Maschinen- oder Hauptzeiten zu den sogenannten. Nebenzeiten
in einem Verhältnis stehen, das die gleichzeitige Arbeit an mehreren
Maschinen auch wirtschaftlich erscheinen läßt. Werden nun aber
gar verschiedene Arbeiten an verschiedenen Werkstücken ausge-
führt, dann bleibt kaum etwas anderes übrig als eine graphische
Aufzeichnung der verschiedenen Arbeitszeiten und ein Probieren,
wie sich deren einzelne Teile ineinanderfügen. Es verbietet sich,
hierauf näher einzugehen, da kaum anders als an besonderen
Fällen erläutert werden kann, wie man vorzugehen hat, das Ver-
fahren sich auch mit der Art der Fabrikation ändern kann. Es
kann daher hier nur auf die Sonderliteratur hingewiesen werden‘).
- Kine Frage, auf die wir schließlich noch hinweisen müssen
und die verschiedene Beantwortung gefunden hat, ist die, ob es
unbedingt empfohlen werden soll, alle Lohnzettel im Fertigungs-
bureau auszuschreiben, oder ob man dem Betriebe das Recht geben
soll, gewisse derartige Zettel selbst auszustellen. Da mit dem
letzteren Vorgehen immer bestimmte Gefahren verbunden sind
— der Betrieb gewinnt dadurch die Möglichkeit zu Verschleierungen
irgendwelcher Art — so ist es an sich empfehlenswert, ihm ein der-
artiges Vorgehen strengstens und unter allen Umständen zu unter-
sagen. Aber ob man das nun auch in der Praxis tun soll, ist eine
andere Frage: nur zu leicht schafft man dadurch Betriebschwierig-
keiten, die die ganze an sich so segensreiche Einrichtung, die
Lohnzettel_im Fertigungsbureau auszuschreiben, in Mißkredit
') Vgl. z. B. Hegner a. a. O., S. 168ff.
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