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Die Vorbereitung der Auftragsausführung.
zwar werden ja durch die Vorbereitungsarbeiten die Werkstätten
genau über den Umfang der herausgegebenen Aufträge unter.
richtet, die erforderlichen Rohstoffe fließen aus den Lagern zu
und auf den Lohnzetteln stehen die verlangten Stückzahlen der
Einzelteile und fertigen Erzeugnisse, aber durch die überall im
Betriebe vorhandenen Revisionen oder Prüfstellen, auf deren
Wirkung wir weiter unten noch zurückkommen und deren Auf.
gabe, wie wir gesehen haben, vor allem die Güteprüfung ist,
werden hier oder dort Stücke ausgeschieden, die aus irgend.
welchem Grunde Ausschuß geworden und daher entweder gar
nicht oder doch nur nach nochmaliger Bearbeitung verwendbar
sind. Man sieht sofort, die ‘Mengenprüfung fällt in diesen Prif.
stellen gewissermaßen fast nebenher mit ab, wenn sie ihrer Haupt-
aufgabe, der Güteprüfung, gerecht werden wollen. Es gilt nur,
ihnen ein einfaches Hilfsmittel an die Hand zu geben, durch das
sie jeweils den Arbeitsumfang erkennen, auf Grund dessen sie Ab-
weichungen von dem Gewollten feststellen und Meldungen an das
Fertigungsbureau abstatten können.
In der Praxis haben sich hauptsächlich zwei verschiedene
Arten solcher Hilfsmittel herausgebildet, die man mit den beiden
Namen „Laufkarte‘ und „Arbeitskarte‘‘ bezeichnet. Beiden ge-
meinsam ist, daß sie genaue Angaben über Art und Umfang der
Arbeiten enthalten, um die es sich handelt, und daß sie genau den
Arbeitsgang erkennen lassen, den die zu bearbeitenden Werkstücke
durchlaufen. Während aber die Laufkarte diese Werkstücke auf
ihrem ganzen Entwicklungsgange von Maschine zu Maschine, von
Werkstatt zu Werkstatt begleitet, muß für jeden einzelnen Ar-
beitsgang eine besondere Arbeitskarte ausgeschrieben und dem
Betrieb zugeleitet werden. In beiden Fällen vermerken die Prüf-
stellen auf den Karten, wieviel Teile sie als gut durchgelassen,
wie viele sie als Ausschuß zurückgewiesen haben, wobei in letz-
terem Falle noch der Unterschied zwischen „Rohstoffausschuß“,
hervorgerufen durch Fehler im benutzten Rohstoff, und „Arbeits-
ausschuß“, verursacht durch Irrtümer oder N achlässigkeit bei der
Bearbeitung, gemacht werden kann. Ist es doch in vielen Werken
üblich, nur für den ersteren Bearbeitungslöhne zu zahlen, dagegen
bei dem letzteren den Arbeiter ganz ohne Entgelt zu lassen oder
kostenlose Nacharbeit zu verlangen, oder in bestimmten Fällen
sogar Bestrafungen auszusprechen.
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