ellungen.
Bestellungen, teilen
;keit von der ersteren,
yuszubilden sein und
ı Warengattung auch
och nicht in geschäft.
zu dem oben bereits
n. Doch soll an dieser
‚weisen, daß man mit
zann. Ehe man sich
eßt, prüfe man sorg.
unerhebliche Arbeit
de in den Einkaufs.
ller solchen „mecha-
rst bei sehr großem
Bedeutung erlangen,
‚wenn sie sehr sorg-
Liefererrechnungen,
d im ganzen Werke
auswärts bezogene
5 sind, bekannt ist
ständlicher, als daß
‚ Liefererrechnungen
ı großes grundsätz-
ıngen dazu geführt
it abnimmt. Es ist
der von ihm selbst
würde es einfallen,
üfung der von ihm
mt man einen von
1an denn auch mit
er Liefererrechnun-
unabhängige Stelle
eder den Nachteil,
lurcharbeiten muß,
pielt und vielleicht
So erscheint es
swerter, dem ersten
r Stelle jene Rech-
Der Einkauf als Prüfer.
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nungen zuzuleiten, die er dann mit einem entsprechenden An-
erkennungsvermerk der Kasse unter Hinweis auf die vereinbarten
Zahlungsbedingungen zuzuleiten hätte. Da man sich aber auf
irgendeine Weise gegen Schädigungen schützen muß, die nur
allzu leicht entstehen können, wenn man den Einkauf bei dieser
Prüfarbeit ganz unbeaufsichtigt läßt, so wird es notwendig sein,
den Rechnungseingang noch an einer zweiten Stelle zu beobachten;
und dazu bedarf es einer zweiten Ausfertigung jener Rechnung,
die man entweder von dem Lieferer selbst verlangen kann — dies
Verfahren ist heute schon in so großem Umfange eingeführt, daß
es kaum noch zu Anständen führt — oder die man sich als Abschrift
selbst anfertigt. Diese zweite Ausfertigung läßt man unmittelbar
der Kasse oder einer besonderen Prüfstelle zugehen und weist Be-
träge an den Lieferer erst dann an, wenn man sich nach Eingang
der vom Einkauf als richtig anerkannten Hauptausfertigung der
Rechnung überzeugt hat, daß jene zweite Ausfertigung tatsächlich
ebenfalls anerkannt vorliegt. Außerdem muß von dem Waren-
eingang eine Bestätigung eingegangen sein, daß die verrechneten
Stoffe sowohl ihrer Menge als ihrer Güte nach bestellungsgemäß
wirklich eingegangen sind, worüber später noch näher zu sprechen
sein wird. Wenn man sich dann außerdem durch Stichproben
davon überzeugt, daß auch die seinerzeit ausgemachten Preise
wirklich verrechnet sind, so hat man schon eine große Sicherheit
dagegen geschaffen, daß vom Einkauf keinerlei irgendwie be-
trügerische Machenschaften vorgenommen werden können. Immer-
hin muß zugegeben werden, daß bei dem beschriebenen Verfahren
diese nicht völlig ausgeschlossen sind ; und bei den großen Werten,
um die es sich handeln kann, ist es daher verständlich, wenn von
mancher Seite starr an dem Verlangen festgehalten wird, dem Ein-
kauf Liefererrechnungen überhaupt nicht zuzuleiten, sondern sie
durch eine völlig unabhängige Stelle nachprüfen und anerkennen
zu lassen. .
®. Der Wareneingang.,
Die auf Grund der Einkaufstätigkeit von auswärts auf der
Bahn, auf dem Wasserwege, durch Fuhrwerk, Boten oder auf
irgendeine andere Weise dem Werke zufließenden Stoffe, Waren,
Maschinenteile, Einrichtungsgegenstände usw. sind grundsätzlich
zunächst der Abteilung „Wareneingang‘“ zuzuleiten, oder wenn
dieses _mit_Rücksicht auf Gewicht oder Sperrigkeit_des Gutes
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