stellungen.
amenfassung und Ver.
ıswerten Ausführungen
n Abschluß dieser all.
(den können:
rd man meistens Stoff
ı der laufenden Fabri.
meinen wird man na.
Lager zu halten, um
nsen zu sparen, ebenso
ene Gegenstände man
'kommen, daß sich so-
ut verwalteten Fabrik
°n, was man auf Lager
Anlage der Fabrik die
°d, daß sich eine Min-
°h der einmal festge.
muß dann das Kon-
rd durch sogenannte
nal beschränkt. Die
stände auf Lager zu
auf den ungestörten
haftliche Rücksichten
rbrauch für das Jahr
ionsmengen. und den
arf der Bestimmung
uszusehenden Liefer-
h die üblichen Liefer-
chaftlichen Gesichts-
‚ager halten, daß der
ırch Ersparnisse an
; Bureaus aufgehoben
Material nur selten
rikationsperiode auf
ıl häufiger in kleine-
nd, bezogen werden
Vorhandensein von
gste Gesichtspunkt,
«vw.
Die Einrichtung des Lagers.
1.6
53
und nichts kommt am Ende teurer zu stehen, als fehlendes Ma-
terial, wenn es von der Werkstatt verlangt wird. Nahezu fertige
Maschinen oder Maschinenteile bleiben liegen oder nehmen Platz
ein, und die Folge ist Unordnung, Unzufriedenheit des Abneh-
mers und des Arbeiters, hastige Materialbeschaffung zu höherem
Preise bei oft ungenügender Güte, kostspielige Überstunden und
Nachtschichten. Lieber schon zu viel Material auf Lager halten,
als die genannten Unzuträglichkeiten in den Kauf nehmen. Sache
einer gut durchgebildeten und streng durchgeführten Organisation
ist es daher, die Lagerverwaltung und Buchführung so zu gestalten,
daß das auf Lager zu haltende_Material immer in genügender
Menge vorhanden ist.“
b) Die Einrichtung des Lagers. Wenden wir uns nach dieser
Würdigung der Bedeutung des Lagerwesens für das Fabrikunter-
nehmen ganz im allgemeinen nunmehr dessen innerer Einrichtung
zu, so können wir uns aus schon mehrfach betonten Gründen
selbstverständlich nicht auf KEinzelheiten einlassen, sondern
müssen. uns auf die allgemeingültigen Grundsätze beschränken.
Offenes oder geschlossenes Lager. Und da ist zu-
nächst zu betonen, daß, von Ausnahmen abgesehen, die so selten
sind, daß sie kaum ins Gewicht fallen, eine geordnete Lagerhaltung
nur in der sog. „geschlossenen‘“ Form möglich ist. Es dürfte
heute wohl niemanden mehr geben, der die früher fast allgemein
üblichen „offenen“ Lager noch verteidigt. Sie mochten unter
den so viel einfacheren Verhältnissen der Vergangenheit eine ge-
wisse Berechtigung haben; damals mochte es vielleicht genügen,
in einem offenen Schuppen oder gar im Freien die eingekauften
Waren: Walzeisen, Gußmodelle usw. zu lagern und es dem
Arbeiter zu überlassen, sich aus dem mehr oder weniger gut ge-
ordneten Borden, Hürden oder Schränken das Stück herauszu-
suchen, das er für seine Arbeit gerade nötig hatte; möglicherweise
konnte damals der Einwurf noch eine gewisse Berechtigung haben,
daß die Verwaltung eines geschlossenen Lagers mehr Kosten
als der durch sie geschaffene Nutzen verursache, daß es viel rich-
tiger sei, wenn durch Fehlarbeit oder gar Diebstahl das eine
oder andere Stück seinem eigentlichen Zwecke entzogen würde,
als wenn für das Gehalt des Beamten, der zur Überwachung und
Verausgabung der eingekauften Waren angestellt werden müßte,
vielleicht das Vielfache aufgewendet würde dessen, das auf der