Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Die Ausführung der Kundenbestellungen. 
größere Werte verliert, weilihm zur scharfen Beobachtung an dieser 
Stelle dann die Zeit fehlt. Auf Grund aller dieser Überlegungen 
können wir wohl zusammenfassend sagen: Wir halten es für 
richtig, die wertmäßige Verbuchung des Lagergutes in seiner 
Bewegung im Lager mit der mengenmäßigen zu verbinden, da 
diese wertmäßige Verbuchung irgendwo im Werk doch einmal er. 
folgen muß und es im allgemeinen recht bequem ist, dort, wo 
man Auskunft über Eingang, Ausgang, Bestand und Vorrat des 
Lagergutes erhält, auch dessen Wert in seiner wechselnden Größe 
zu erfahren. Ob man die Trennung der Lagerbuchführung von der 
Lagerverwaltung vornehmen soll und dann erstere als Prüf. 
organ gegenüber der letzteren nicht mehr dem Lagerverwalter 
unterstellen, sondern sie als ihm gleichgeordnet betrachten soll, 
hängt von der Größe des Unternehmens ab, ist vor allem aber 
auch eine Personenfrage. Entschließt man sich zu jener Trennung, 
was namentlich wohl in größeren Werken der Fall sein wird, so 
erscheint es wenigstens im Anfang richtig, der Lagerverwaltung 
durch sogenannte Fachkarten die mengenmäßige Verbuchung über 
die Bewegung am Lager zu belassen, obgleich diese ja in der Lager- 
buchführung ein zweites Mal erfolgen muß; und erst, wenn sich 
diese Art zu arbeiten gut eingelebt hat, kann dann der Fortfall 
der Lagerfachkarten angeordnet werden, aber nicht ohne eine 
dauernde, teils systematische, teils ungeregelt stichprobenhafte 
Vergleichung zwischen wirklichem und buchmäßigem Bestande 
einzurichten. ) 
Abforderung der Stoffe aus dem Lager. Wie geht 
nun die Abforderung der Stoffe aus dem Lager vor sich? Hier 
sollte als selbstverständlich der Grundsatz gelten, der von so 
manchen merkwürdigerweise auch heute noch als ‚„„Bureaukra- 
tismus‘ gebrandmarkt wird, und ohne den doch, wenigstens in 
einem etwas größeren Betriebe, Ordnung und Übersicht einfach 
ausgeschlossen sind: Es sollte kein Stück ohne schriftliche 
Weisung herausgegeben werden. Eine ganz andere Frage 
ist, von wem. diese Weisung zweckmäßig ausgeht. Wir begegnen 
in dieser Beziehung namentlich zwei verschiedenen Verfahren, 
die beide eifrige Verteidiger gefunden haben. Bei dem ersten 
werden seitens des Fertigungsbureaus auf Grund der Stücklisten 
oder seitens der Werkstätten mit Rücksicht auf die Anforderungen 
des Betriebes sogenannte Entnahmescheine angefertigt, die dann 
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