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Die Ausführung der Kundenbestellungen.
größere Werte verliert, weilihm zur scharfen Beobachtung an dieser
Stelle dann die Zeit fehlt. Auf Grund aller dieser Überlegungen
können wir wohl zusammenfassend sagen: Wir halten es für
richtig, die wertmäßige Verbuchung des Lagergutes in seiner
Bewegung im Lager mit der mengenmäßigen zu verbinden, da
diese wertmäßige Verbuchung irgendwo im Werk doch einmal er.
folgen muß und es im allgemeinen recht bequem ist, dort, wo
man Auskunft über Eingang, Ausgang, Bestand und Vorrat des
Lagergutes erhält, auch dessen Wert in seiner wechselnden Größe
zu erfahren. Ob man die Trennung der Lagerbuchführung von der
Lagerverwaltung vornehmen soll und dann erstere als Prüf.
organ gegenüber der letzteren nicht mehr dem Lagerverwalter
unterstellen, sondern sie als ihm gleichgeordnet betrachten soll,
hängt von der Größe des Unternehmens ab, ist vor allem aber
auch eine Personenfrage. Entschließt man sich zu jener Trennung,
was namentlich wohl in größeren Werken der Fall sein wird, so
erscheint es wenigstens im Anfang richtig, der Lagerverwaltung
durch sogenannte Fachkarten die mengenmäßige Verbuchung über
die Bewegung am Lager zu belassen, obgleich diese ja in der Lager-
buchführung ein zweites Mal erfolgen muß; und erst, wenn sich
diese Art zu arbeiten gut eingelebt hat, kann dann der Fortfall
der Lagerfachkarten angeordnet werden, aber nicht ohne eine
dauernde, teils systematische, teils ungeregelt stichprobenhafte
Vergleichung zwischen wirklichem und buchmäßigem Bestande
einzurichten. )
Abforderung der Stoffe aus dem Lager. Wie geht
nun die Abforderung der Stoffe aus dem Lager vor sich? Hier
sollte als selbstverständlich der Grundsatz gelten, der von so
manchen merkwürdigerweise auch heute noch als ‚„„Bureaukra-
tismus‘ gebrandmarkt wird, und ohne den doch, wenigstens in
einem etwas größeren Betriebe, Ordnung und Übersicht einfach
ausgeschlossen sind: Es sollte kein Stück ohne schriftliche
Weisung herausgegeben werden. Eine ganz andere Frage
ist, von wem. diese Weisung zweckmäßig ausgeht. Wir begegnen
in dieser Beziehung namentlich zwei verschiedenen Verfahren,
die beide eifrige Verteidiger gefunden haben. Bei dem ersten
werden seitens des Fertigungsbureaus auf Grund der Stücklisten
oder seitens der Werkstätten mit Rücksicht auf die Anforderungen
des Betriebes sogenannte Entnahmescheine angefertigt, die dann
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