Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

estellungen. 
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‚rund der Stücklisten 
juf die Anforderungen 
ak efertior die dann. 
Die Einrichtung des Lagers. 
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natürlich eine genaue Bezeichnung des geforderten Stoffes ent- 
halten müssen, bei dem zweiten geht dem Lager eine vollständige 
Stückliste zu, der auszugebende Stoff kann ohne weitere Schreib- 
arbeit sofort vorbereitet und an die Werkstatt unter einfachem 
Hinweis auf die betreffende Stückliste ausgeliefert werden. Auf 
den ersten Blick scheint das zweite Verfahren so viel einfacher 
und besser, daß das erste kaum noch in Betracht kommt. Doch 
ergibt eine nähere Betrachtung bald, daß dieses zweite Verfahren 
praktisch erhebliche Schwierigkeiten in sich birgt. Wenn, wie 
das namentlich bei größeren Werken fast stets der Fall ist, man 
nicht mit einem einzigen Zentrallager arbeiten kann, sondern die 
einzelnen Teile eines solchen Lagers aus irgendwelchen Gründen 
über das ganze Werk verstreut sind, so muß entweder jeder 
Lagerabteilung eine ganze Stückliste zugeschickt werden, aus der 
der betreffende Lagerhalter vielleicht nur einige wenige Posten 
zu kennen braucht, oder es müssen Auszüge aus der Stückliste 
für jedes Lager getrennt angefertigt werden, d.h. also praktisch 
die Entnahmescheine des ersten Verfahrens hergestellt werden. 
Diese Arbeit ist jetzt nur einer anderen Stelle übergeben. Viel- 
leicht würde es sich ja auch ermöglichen lassen, die Stückliste so 
anzufertigen, daß derartige Auszüge verhältnismäßig wenig Arbeit 
machen, bestenfalls nur ein Auswählen ganzer Seiten der Gesamt- 
stücklisten bedingen; aber es ist doch zu bedenken, daß bei An- 
fertigung der Stückliste immer in erster Linie auf die Bedürfnisse 
der eigentlichen Werkstatt Rücksicht genommen werden sollte, 
und dadurch kann leicht eine Anordnung erforderlich werden, 
die eine solche, den gekennzeichneten Wünschen der Lagerver- 
waltung entsprechende Unterteilung verbietet. 
Der weitere Nachteil dieses zweiten Verfahrens aber ist, daß 
die Lagerstoffe an den Abfordernden abgegeben werden, ohne 
daß dieser seine Berechtigung zu deren Empfang nachzuweisen 
verpflichtet ist, und daß so die Doppelausgabe gleichen. Stoffes 
erleichtert wird, wenn der Lagerhalter nicht ganz gewissenhaft 
die Entnahme jedesmal in der Stückliste vermerkt. Man hat 
deshalb eine Vereinigung beider Verfahren empfohlen, der Ab- 
forderung durch Entnahmescheine und der Ausgabe auf Grund 
einer Stückliste, wodurch aber naturgemäß eine Mehrarbeit ent- 
steht. Als bedeutsamer Vorteil fällt dabei ab, daß für einen Auf- 
trag niemals nach dessen Erledigung noch Stoffe bezogen werden
	        
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