estellungen.
en Beobachtung an dieser
ler dieser Überlegungen
en: Wir halten es für
s Lagergutes in seiner
ßigen zu verbinden, da
mn. Werk doch einmal er.
t bequem ist, dort, wo
zestand und Vorrat des
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lann. erstere als Prüf.
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ordnet betrachten soll,
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ne ganz andere Frage
ısgeht. Wir begegnen
schiedenen Verfahren,
en. Bei dem ersten
‚rund der Stücklisten
juf die Anforderungen
ak efertior die dann.
Die Einrichtung des Lagers.
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natürlich eine genaue Bezeichnung des geforderten Stoffes ent-
halten müssen, bei dem zweiten geht dem Lager eine vollständige
Stückliste zu, der auszugebende Stoff kann ohne weitere Schreib-
arbeit sofort vorbereitet und an die Werkstatt unter einfachem
Hinweis auf die betreffende Stückliste ausgeliefert werden. Auf
den ersten Blick scheint das zweite Verfahren so viel einfacher
und besser, daß das erste kaum noch in Betracht kommt. Doch
ergibt eine nähere Betrachtung bald, daß dieses zweite Verfahren
praktisch erhebliche Schwierigkeiten in sich birgt. Wenn, wie
das namentlich bei größeren Werken fast stets der Fall ist, man
nicht mit einem einzigen Zentrallager arbeiten kann, sondern die
einzelnen Teile eines solchen Lagers aus irgendwelchen Gründen
über das ganze Werk verstreut sind, so muß entweder jeder
Lagerabteilung eine ganze Stückliste zugeschickt werden, aus der
der betreffende Lagerhalter vielleicht nur einige wenige Posten
zu kennen braucht, oder es müssen Auszüge aus der Stückliste
für jedes Lager getrennt angefertigt werden, d.h. also praktisch
die Entnahmescheine des ersten Verfahrens hergestellt werden.
Diese Arbeit ist jetzt nur einer anderen Stelle übergeben. Viel-
leicht würde es sich ja auch ermöglichen lassen, die Stückliste so
anzufertigen, daß derartige Auszüge verhältnismäßig wenig Arbeit
machen, bestenfalls nur ein Auswählen ganzer Seiten der Gesamt-
stücklisten bedingen; aber es ist doch zu bedenken, daß bei An-
fertigung der Stückliste immer in erster Linie auf die Bedürfnisse
der eigentlichen Werkstatt Rücksicht genommen werden sollte,
und dadurch kann leicht eine Anordnung erforderlich werden,
die eine solche, den gekennzeichneten Wünschen der Lagerver-
waltung entsprechende Unterteilung verbietet.
Der weitere Nachteil dieses zweiten Verfahrens aber ist, daß
die Lagerstoffe an den Abfordernden abgegeben werden, ohne
daß dieser seine Berechtigung zu deren Empfang nachzuweisen
verpflichtet ist, und daß so die Doppelausgabe gleichen. Stoffes
erleichtert wird, wenn der Lagerhalter nicht ganz gewissenhaft
die Entnahme jedesmal in der Stückliste vermerkt. Man hat
deshalb eine Vereinigung beider Verfahren empfohlen, der Ab-
forderung durch Entnahmescheine und der Ausgabe auf Grund
einer Stückliste, wodurch aber naturgemäß eine Mehrarbeit ent-
steht. Als bedeutsamer Vorteil fällt dabei ab, daß für einen Auf-
trag niemals nach dessen Erledigung noch Stoffe bezogen werden