stellungen.
Unterschied zwischen
nenge, zu berechnen, der
Schrottlager zurückflie-
rstellt. Der Unterschied,
darf einen bestimmten
nn die Werkstatt richtig
>5s Hinweises, daß dieses
len werden soll: es ist
elte Nutzen in keinem
jeit steht. Doch sind aus
Fälle bekanntgeworden,
ch auf die Behandlung
» sich im Laufe der Zeit
‚bfallenden. von Stoffen,
)»hne weiteres als Schrott
ıngsgemäß in das Lager
na. Gerade der sorgsame
’e Kenntnis der Erzeug-
ı ein endgültiges Urteil
stücke fehlt, wird dazu
nn, wo sie dann vielleicht
nd. vor allem einen grö-
a in brauchbarer Form
ung dieses Übelstandes
timmten Zeitabständen
terrichteten Fachmann
au oder Betrieb durch-
welche Reststücke zum
Unterteilung des Lagers
erfolgen. In erster Linie
'ad. der Bearbeitung des
maßgebend sein. Da-
ik zu tun mit:
telbar dient, also in die
‚men hergestellt werden.
Fertigung benutzt wird,
fsmittel dient, ohne im
u sein.
Die Unterteilung des Lagers.
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Selbstverständlich spielt hiervon die erstere Gruppe im
Fabrikleben und damit auch im Lagerwesen die wichtigere Rolle.
Sie JAßt sich nach dem Stande der Bearbeitung unterteilen in
a) Werkstoffe, die irgendwelcher Bearbeitung im Werk noch
nicht unterzogen sind und die deshalb Rohstoffe, im besonderen
Fertigungsrohstoffe, heißen; .
b) Halbfertigwaren, d.h. Werkstoffe, deren Bearbeitung im
Werk bereits begonnen hat, auf die also irgendwelche Löhne be-
reits gezahlt sind oder zum mindesten dem Arbeiter schon ge-
schuldet werden, die aber noch nicht zum Zusammenbau reif sind;
c) Teilfertigwaren oder Bestandteile, d.h. Werkstoffe, die
bereits so weit bearbeitet sind, daß sie als Einzelstück fertig auf
Lager gelegt werden können und durch reine Zusammensetzungs-
arbeit das Fertigfabrikat bilden;
d) Fertigwaren, d.h. Erzeugnisse des Unternehmens in dem
Zustande, in dem sie an den Kunden veräußert werden.
Daß diese Unterteilung nicht so eindeutig ist, wie sie im
ersten Augenblick zu sein scheint, soll dabei ausdrücklich hervor-
gehoben werden, weil dadurch im Lagerwesen und im Abrech-
nungswesen gewisse Schwierigkeiten entstehen, deren man meistens
nur durch genaue, auf die Besonderheiten des Einzelfalles zu-
geschnittene Vorschriften Herr werden kann.
So muß zunächst betont werden, daß immer bei der Fest-
legung, in welche der genannten Gruppen ein Teil gehört, nur
der Standpunkt des Werkes maßgebend sein kann, das im beson-
deren Gegenstand unserer Betrachtung ist. Nur das und alles
das, was in diesem Werke keinerlei Bearbeitung erfahren hat,
ist Rohstoff; so ist z. B. auch eine Schraube, die von einer anderen
Firma bezogen ist, Rohstoff, obgleich sie ja selbstverständlich
dort, wo sie hergestellt ist, schließlich Fertigware war. Ganz
ähnlich hat man sich zu verhalten, wenn es sich darum handelt,
ob ein Lagergut unmittelbar zur Fertigung dient oder nur ein
Hilfsmittel dabei ist. Hier wird die Entscheidung oft dadurch
erschwert, daß ein Stoff, der als Fertigungsrohstoff gekauft ist,
nachher vielleicht zum Teil als Hilfsrohstoff benutzt wird und
umgekehrt. Welche Anordnung man dann trifft, ist an sich gleich-
gültig: wichtig ist nur, daß die einmal getroffene dann auch im
ganzen Werk einheitlich durchgeführt wird, da sonst leicht arge
Mißhelligkeiten entstehen. Auch soll man, soweit irgend möglich,