Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

stellungen. 
Unterschied zwischen 
nenge, zu berechnen, der 
Schrottlager zurückflie- 
rstellt. Der Unterschied, 
darf einen bestimmten 
nn die Werkstatt richtig 
>5s Hinweises, daß dieses 
len werden soll: es ist 
elte Nutzen in keinem 
jeit steht. Doch sind aus 
Fälle bekanntgeworden, 
ch auf die Behandlung 
» sich im Laufe der Zeit 
‚bfallenden. von Stoffen, 
)»hne weiteres als Schrott 
ıngsgemäß in das Lager 
na. Gerade der sorgsame 
’e Kenntnis der Erzeug- 
ı ein endgültiges Urteil 
stücke fehlt, wird dazu 
nn, wo sie dann vielleicht 
nd. vor allem einen grö- 
a in brauchbarer Form 
ung dieses Übelstandes 
timmten Zeitabständen 
terrichteten Fachmann 
au oder Betrieb durch- 
welche Reststücke zum 
Unterteilung des Lagers 
erfolgen. In erster Linie 
'ad. der Bearbeitung des 
maßgebend sein. Da- 
ik zu tun mit: 
telbar dient, also in die 
‚men hergestellt werden. 
Fertigung benutzt wird, 
fsmittel dient, ohne im 
u sein. 
Die Unterteilung des Lagers. 
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Selbstverständlich spielt hiervon die erstere Gruppe im 
Fabrikleben und damit auch im Lagerwesen die wichtigere Rolle. 
Sie JAßt sich nach dem Stande der Bearbeitung unterteilen in 
a) Werkstoffe, die irgendwelcher Bearbeitung im Werk noch 
nicht unterzogen sind und die deshalb Rohstoffe, im besonderen 
Fertigungsrohstoffe, heißen; . 
b) Halbfertigwaren, d.h. Werkstoffe, deren Bearbeitung im 
Werk bereits begonnen hat, auf die also irgendwelche Löhne be- 
reits gezahlt sind oder zum mindesten dem Arbeiter schon ge- 
schuldet werden, die aber noch nicht zum Zusammenbau reif sind; 
c) Teilfertigwaren oder Bestandteile, d.h. Werkstoffe, die 
bereits so weit bearbeitet sind, daß sie als Einzelstück fertig auf 
Lager gelegt werden können und durch reine Zusammensetzungs- 
arbeit das Fertigfabrikat bilden; 
d) Fertigwaren, d.h. Erzeugnisse des Unternehmens in dem 
Zustande, in dem sie an den Kunden veräußert werden. 
Daß diese Unterteilung nicht so eindeutig ist, wie sie im 
ersten Augenblick zu sein scheint, soll dabei ausdrücklich hervor- 
gehoben werden, weil dadurch im Lagerwesen und im Abrech- 
nungswesen gewisse Schwierigkeiten entstehen, deren man meistens 
nur durch genaue, auf die Besonderheiten des Einzelfalles zu- 
geschnittene Vorschriften Herr werden kann. 
So muß zunächst betont werden, daß immer bei der Fest- 
legung, in welche der genannten Gruppen ein Teil gehört, nur 
der Standpunkt des Werkes maßgebend sein kann, das im beson- 
deren Gegenstand unserer Betrachtung ist. Nur das und alles 
das, was in diesem Werke keinerlei Bearbeitung erfahren hat, 
ist Rohstoff; so ist z. B. auch eine Schraube, die von einer anderen 
Firma bezogen ist, Rohstoff, obgleich sie ja selbstverständlich 
dort, wo sie hergestellt ist, schließlich Fertigware war. Ganz 
ähnlich hat man sich zu verhalten, wenn es sich darum handelt, 
ob ein Lagergut unmittelbar zur Fertigung dient oder nur ein 
Hilfsmittel dabei ist. Hier wird die Entscheidung oft dadurch 
erschwert, daß ein Stoff, der als Fertigungsrohstoff gekauft ist, 
nachher vielleicht zum Teil als Hilfsrohstoff benutzt wird und 
umgekehrt. Welche Anordnung man dann trifft, ist an sich gleich- 
gültig: wichtig ist nur, daß die einmal getroffene dann auch im 
ganzen Werk einheitlich durchgeführt wird, da sonst leicht arge 
Mißhelligkeiten entstehen. Auch soll man, soweit irgend möglich,
	        
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