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Die Lohnverbuchung.
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des Werkes hineinzubekommen, vor allem jenes „Schieben der
Akkorde“ zu unterbinden, von dem wir oben gesprochen haben
und das anerkanntermaßen ein Krebsschaden unserer Betriebe
ist, Mit Rücksicht auf die hierdurch gekennzeichnete Wichtigkeit
dieser Maßregel wollen wir auch noch etwas eingehender uns mit
ihr beschäftigen. Es ist selbstverständlich Sache des Meisters,
die Verteilung der Arbeit unter seine Arbeiter und auch die Reihen-
folge, in der diese Arbeiten vorgenommen werden sollen, zu be-
stimmen. Wie schon angedeutet, ist das leicht durch Kenn-
zeichnung der Lohnzettel möglich, die dann die zugehörige
Schreibkraft entsprechend ‚geordnet bis zur Abgabe an die
Arbeiter aufzubewahren hat. Nun aber wird an keinen Arbeiter
ein neuer Zettel ausgegeben, ehe er den alten, in seinem Besitz
befindlichen zurückgegeben hat, weil er die Arbeit beendet hat
oder aus irgendwelchem Grunde unterbrechen mußte. Ausgabe-
und Einlieferungszeit vermerkt die Werkstattschreibkraft jeweils
auf dem Lohnzettel. Die Summe aller so durch Lohnzettel einer
Lohnzeit, etwa einer Woche, belegten Arbeitsstunden muß mit
der auf anderem, weiter oben bereits genau beschriebenen Wege
bestimmten Gesamtarbeitszeit übereinstimmen,
Für jeden Arbeiter ist nun für jede Lohnzeit, wie ebenfalls
bereits erwähnt, eine Zusammenstellung aller in dieser Zeit er-
ledigten oder begonnenen Arbeiten anzufertigen. Dazu wird ein
zweckmäßig eingerichteter Vordruck, bei wöchentlich erfolgender
Löhnung, der sogenannte Wochenarbeitszettel, benutzt, den man
mit einer Durchschrift anfertigen läßt, Diese Zusammenstellung,
von der noch späterhin die Rede sein wird, hat die Werkstatt-
schreibkraft so weit auszufüllen, daß der sogenannte Bruttover-
dienst des Arbeiters für die in Frage kommende Lohnzeit daraus
ersichtlich ist, wobei je nach der in dem Werk herrschenden Ge-
pflogenheit dieser Bruttoverdienst entweder in Zeit oder in Geld
ausgedrückt sein kann. Dabei müssen auf Grund der Über-
wachungskarten diejenigen Stunden ausdrücklich kenntlich ge-
macht und gegebenenfalls auch die besonderen Vergütungen ein-
gerechnet werden, die für Über- und Feiertagsstunden verab-
redungsgemäß zu zahlen sind. Diese Zusammenstellung wird zu-
sammen mit den als Beleg dienenden Lohnzetteln unmittelbar nach
Ende der Lohnzeit an die Lohnbuchführung abgeliefert. Dabei ist
zu bedenken, daß häufig eine _auf einem Lohnzettel vermerkte