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Die Ausführung der Kundenbestellungen.
stellten Schreibkräfte über das ganze Werk den gar nicht zu unter-
chätzenden Vorteil, daß die Lohnabrechnung in dauernder, enger
erührung zu dem lebendigen Leben in der Werkstatt bleibt und
jene Verkalkung des bureaukratischen Apparates hintangehalte
wird, die nur zu leicht mit der Konzentrierung der gesamten Lohn-
erbuchungsarbeit an einem Ort verbunden ist.
Die Lohn verrechnungsar beiten im Lohn bureau., Die
hnverrechnungsarbeiten im Lohnbureau lassen sich in drei
Gruppen teilen: |
1. Die weitere Behandlung der aus der Werkstatt einge-
angenen Unterlagen, insbesondere der. Zusammenstellung des
erdienstes jedes Arbeiters in der abgelaufenen Lohnzeit,
‘2. die buchmäßige Zusammenfassung der Löhne,
3. die buchmäßige Trennung der Löhne.
Weitere Behandlung der aus der Werkstatt ein-
gegangenen Lohnunterlagen, Dem Lohnbureau liegt zu-
ächst die Pflicht ob, sämtliche von den Schreibkräften in der
erkstatt ausgeführten Arbeiten an Hand der Belege nachzu
rüfen und die ausgeführten Rechnungen nachzurechnen.
sollte in jedem ordnungsgemäß geführten Unternehmen Grund-
atz sein, daß alle Abrechnungen über Geldbeträge vor- und nach-
erechnet werden, zumal wenn es sich schließlich um solche Summen
andelt, wie sie hier in Betracht kommen. Man kann daher in der
bigen Vorschrift durchaus nicht, wie es gelegentlich geschehen
ist, eine überflüssige und verteuernde Maßregel sehen. Ist diese
achprüfung im Bureau erfolgt, dann ist damit die Werkstatt-
schreibkraft endgültig entlastet, und die Verantwortung für die
ichtigkeit dieser Arbeit ist auf das Lohnbureau übergegangen,
jeses hat nunmehr auf der Zusammenstellung, die sie in Urschrift
d Durchschrift von der Werkstatt erhalten hat, aus dem Brutto-
erdienst des Arbeiters seinen Nettoverdienst zu entwickeln. Es
eschieht das durch Berechnung und Absetzung der gesetzlichen
und der tariflich vereinbarten Abzüge. Zu den ersteren gehören
Steuern, Krankenkassen- und Invalidenversicherungsbeiträge,
über die späterhin noch einiges zu sagen sein wird, zu den letztere
etwaige Strafen, Vorschüsse, Zahlungen für besondere Leistunge
es Unternehmens, wie Miete von Dienstwohnungen, Ausgaben
ür gelieferte Lebensmittel, Kleidungsstoffe usw. Meist wird dann
der so entstehende Nettoverdienst durch Verrechnung der Pfennige
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