Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Die Ausführung der Kundenbestellungen. 
stellten Schreibkräfte über das ganze Werk den gar nicht zu unter- 
chätzenden Vorteil, daß die Lohnabrechnung in dauernder, enger 
erührung zu dem lebendigen Leben in der Werkstatt bleibt und 
jene Verkalkung des bureaukratischen Apparates hintangehalte 
wird, die nur zu leicht mit der Konzentrierung der gesamten Lohn- 
erbuchungsarbeit an einem Ort verbunden ist. 
Die Lohn verrechnungsar beiten im Lohn bureau., Die 
hnverrechnungsarbeiten im Lohnbureau lassen sich in drei 
Gruppen teilen: | 
1. Die weitere Behandlung der aus der Werkstatt einge- 
angenen Unterlagen, insbesondere der. Zusammenstellung des 
erdienstes jedes Arbeiters in der abgelaufenen Lohnzeit, 
‘2. die buchmäßige Zusammenfassung der Löhne, 
3. die buchmäßige Trennung der Löhne. 
Weitere Behandlung der aus der Werkstatt ein- 
gegangenen Lohnunterlagen, Dem Lohnbureau liegt zu- 
ächst die Pflicht ob, sämtliche von den Schreibkräften in der 
erkstatt ausgeführten Arbeiten an Hand der Belege nachzu 
rüfen und die ausgeführten Rechnungen nachzurechnen. 
sollte in jedem ordnungsgemäß geführten Unternehmen Grund- 
atz sein, daß alle Abrechnungen über Geldbeträge vor- und nach- 
erechnet werden, zumal wenn es sich schließlich um solche Summen 
andelt, wie sie hier in Betracht kommen. Man kann daher in der 
bigen Vorschrift durchaus nicht, wie es gelegentlich geschehen 
ist, eine überflüssige und verteuernde Maßregel sehen. Ist diese 
achprüfung im Bureau erfolgt, dann ist damit die Werkstatt- 
schreibkraft endgültig entlastet, und die Verantwortung für die 
ichtigkeit dieser Arbeit ist auf das Lohnbureau übergegangen, 
jeses hat nunmehr auf der Zusammenstellung, die sie in Urschrift 
d Durchschrift von der Werkstatt erhalten hat, aus dem Brutto- 
erdienst des Arbeiters seinen Nettoverdienst zu entwickeln. Es 
eschieht das durch Berechnung und Absetzung der gesetzlichen 
und der tariflich vereinbarten Abzüge. Zu den ersteren gehören 
Steuern, Krankenkassen- und Invalidenversicherungsbeiträge, 
über die späterhin noch einiges zu sagen sein wird, zu den letztere 
etwaige Strafen, Vorschüsse, Zahlungen für besondere Leistunge 
es Unternehmens, wie Miete von Dienstwohnungen, Ausgaben 
ür gelieferte Lebensmittel, Kleidungsstoffe usw. Meist wird dann 
der so entstehende Nettoverdienst durch Verrechnung der Pfennige 
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