Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Die Ausführung der Kundenbestellungen. 
er Zeit hat, sich über deren Größe vorher genau zu unterrichten, 
gegebenenfalls Irrtümer noch vor der eigentlichen Geldauszahlung 
richtigstellen zu lassen. In manchen Werken legt man Wert darauf, 
eine Quittung des Arbeiters über den Empfang des Lohnes zu 
erhalten, als solche kann man den Abrechnungszettel benutzen; 
man. händigt den gefüllten Lohnbeutel, der außen. nun nur noch 
Namen und Nummer des Arbeiters und den in dem Beutel befind- 
lichen Betrag zeigt, nur gegen Rückgabe des unterschriebenen 
Abrechnungszettels aus. Um aber allen aus den Gesetz abzu- 
leitenden Forderungen unter allen Umständen Genüge zu leisten, 
ist es wünschenswert, den Arbeiter im dauernden Besitz dieser 
Abrechnung zu belassen. Wenn man nun das oben näher be. 
schriebene Verfahren eingeführt hat, so hat man ja die Abrechnung 
auf der Lohnzusammenstellung für die verflossene Lohnzeit, dem 
Wochenarbeitszettel, der, wie erinnerlich, in Urschrift und Durch- 
schrift angefertigt wurde. Es bedarf dann also nicht mehr einer 
besonderen Herstellung einer solchen Abrechnung für die Lohn- 
zahlung, sondern man händigt dem Arbeiter zunächst die Urschrift 
dieses Wochenarbeitszettels zur Prüfung und Quittungsleistung aus, 
gegen dessen Rückgabe er das Geld mit der Durchschrift des 
Wochenarbeitszettels empfängt. Und diese Durchschrift ver- 
bleibt in seinem Besitz als Beleg für die an ihn erfolgte Zahlung. 
Beschwerden können nun allein noch nach der Richtung hin ent- 
stehen, daß der Betrag im Lohnbeutel nicht mit der auf ihm 
angegebenen Summe übereinstimmt. Solche Beschwerden werden 
aber sehr selten, wenn nicht unmöglich werden, sobald man, wie 
erwähnt, das Einzählen in die Lohnbeutel durch zwei Angestellte 
vornehmen läßt, von denen der eine die Arbeit des anderen nach- 
prüft. Stimmt dann zum Schluß auch noch die Probe, daß der 
Unterschied im Kassenbestand vor und nach der Auszahlung 
gleich der Summe der Lohnzahlungen an die einzelnen Arbeiter 
ist, so dürfte die Möglichkeit, daß ein solcher Fehler vorgekommen 
ist, sehr gering geworden sein. Trotzdem hat sich an manchen 
Stellen die Notwendigkeit ergeben, durch den auszahlenden An- 
gestellten den Lohnbeutel vor den Augen des Arbeiters öffnen und 
den darin enthaltenen Geldbetrag vorzählen zu lassen. Wie weit 
man in dieser Beziehung gehen muß, richtet sich ganz nach der 
Eigenart der Arbeiterschaft und kann daher allgemein nicht ent- 
schieden werden. 
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