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Die Ausführung der Kundenbestellungen.
Aufsichtsbeamten infolge ihres auf den ganzen Arbeiterschutz
ausgedehnten Wirkungskreises der Unfallverhütung nur einen
geringen Teil ihrer Tätigkeit widmen können, während für die
Beamten der berufsgenossenschaftlichen Aufsicht die Unfallver-
hütung das Hauptfeld ihres Arbeitsgebietes ist.
Erziehung und Ausbildung der Facharbeiter-
schaft. Ich möchte sodann noch ganz kurz ein außerordentlich
wichtiges Kapitel streifen, über das die Gewerbeordnung ebenfalls
eine Reihe bedeutungsvoller Vorschriften enthält, das Lehrlings-
wesen. Weiter gefaßt handelt es sich um die für unsere ganze In.
dustrie so überaus wichtige Frage der Erziehung und Ausbildung
des Nachwuchses unserer Facharbeiterschaft. Derjenige, der hier
nähere Unterrichtung wünscht, sei auf die sehr gründlichen Ver-
öffentlichungen des „Deutschen Ausschusses für technisches
Schulwesen‘1) hingewiesen, insbesondere Band II, 1912, Band VI,
1919, ferner Lehrplan für den Werkschulunterricht und Lehrgang
für die praktische Ausbildung der Maschinen bauerlehrlinge. Die
folgenden Ausführungen können natürlich das gekennzeichnete
Gebiet nur streifen:
Die Lehrlinge. Die Industrie beschäftigt bekanntlich
erstens handwerksmäßig ausgebildete ‚„Facharbeiter““, zweitens
für eine bestimmte, sich dauernd wiederholende Verrichtung,
z. B. Bedienung einer Werkzeugmaschine, „angelernte Arbeiter“
und drittens „Hilfsarbeiter‘““ ohne jede Ausbildung. Die Fach-
arbeiter gehen aus den Lehrlingen, die angelernten Arbeiter und
Hilfsarbeiter in ihrer Mehrzahl aus den sogenannten „jugendlichen
Arbeitern‘ oder „Arbeitsburschen‘“ hervor. Im eigenen Interesse
muß die Industrie für eine gute Ausbildung einer genügenden Zahl
von Lehrlingen Sorge tragen. So sind denn auch von vielen
Firmen mustergültige Einrichtungen, insbesondere Werkschulen
geschaffen, die in innigster Berührung mit der Praxis den jungen
Leuten das vermitteln, was sie für ihren Beruf brauchen. Da-
neben sind von Staat und Gemeinde Fortbildungs- und Gewerbe-
schulen ins Leben gerufen, um auch denen Gelegenheit zur Aus-
bildung zu geben, denen eine Werkschule nicht zu Gebote steht.
Ein gedeihliches Nebeneinander dieser Einrichtungen ist dringend
wünschenswert und auch im allgemeinen durchaus erreicht; je
1) Berlin NW 7, Ingenieurhaus, Friedrich Ebertstraße 27.
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