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Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich.
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wird. Und je länger das der Fall sein wird, desto mehr werden die
Schwierigkeiten sich verringern, die ihrer im Drange der Not
überstürzten Einführung sich entgegenstellten und mit denen
wir heute noch teilweise zu kämpfen haben. Hier ist nicht die
Rede von der Einrichtung getrennter Garderoben-, Wasch-,
Toiletten-, Speiseräume u. dgl. m.; sind diese einmal geschaffen,
so sind sie eben da; gemeint ist vielmehr die Erziehung der Frau
zu der Fabrikarbeit selbst, in bezug auf Pünktlichkeit, Sorgfalt
und Regelmöäßigkeit, ihre Gewöhnung daran, die Berufsarbeit als
etwas wirklich Bedeutungsvolles aufzufassen, neben dem das
Privatleben stellenweise zu verschwinden hat, die einmal über-
nommenen Pflichten wirklich so ernst zu betrachten, wie das der
männliche Arbeiter in seiner großen Mehrheit seit Generationen
von Jugend auf gewöhnt ist, ferner ihr Anlernen in fachlicher Be-
ziehung, die Erweckung ihres Verständnisses für alle möglichen
Dinge der neuen Umgebung, die der Frau doch bisher so unendlich
fern gelegen haben. Ist in all diesen Richtungen auch bereits viel
erreicht, so bleibt doch noch manches zu tun übrig. Ein glücklicher
Gedanke war es da in der Kriegszeit, das Amt der sogenannten
Fabrikpflegerin zu schaffen, die als eine Vertrauensperson
der weiblichen Arbeiterschaft berufen war, dieser in allen den
vielen neu auf sie im Fabrikleben einstürmenden Fragen mıt Rat
und Tat zur Seite zu stehen und den Arbeiterinnen insbesondere
auch im Privatleben so manchen Weg abzunehmen, so manche
Sorge durch Ordnung schwieriger Familienverhältnisse u. dgl. m.
zu erleichtern, um ihnen so Zeit und Gedanken für die Berufs-
arbeit möglichst frei zu machen. Viel Takt erforderte eine der-
artige Stellung, ein warmherziger und doch energischer Mensch
gehörte dazu, um zwischen den vielfach sich widerstrebenden In-
teressen der einerseits berufsungewohnten Frauen, der ander-
seits der neuartigen Arbeitergruppe noch recht mißtrauisch gegen-
überstehenden Arbeitgeberschaft zu vermitteln: das Wichtigste
war auch hier wieder die Persönlichkeit. Hatte man sie gefunden,
dann war es ziemlich gleichgültig, wie die vielumstrittene Frage
nach der äußeren Stellung der Fabrikpflegerin gelöst wurde, ob
s1e reine Angestellte des Unternehmens war, ob ihre Berufung auf
Grund eines Vorschlags der Arbeiterschaft erfolgte, oder ob sie
vom Staat unmittelbar mit ihrer Arbeit betraut worden war.
Soviel mir bekannt ist, hatte in der Praxis bisher nur die erste