2.
aZE
Die Ausführung der Kundenbestellungen,
dieser drei Arten Eingang gefunden und die Erfahrungen waren
je nach der gewählten Persönlichkeit außerordentlich verschieden
ausgefallen. Jedenfalls kann man heute, wenige Jahre nach Kriegs-
beendigung, das Institut der Fabrikpflegerin wohl als verschwunden
betrachten. Die wenigen Stellen, an denen man solche noch findet,
bestätigen eigentlich als Ausnahmen nur die Regel. Unseres Er-
achtens kann man das nur bedauern: denn mit der Fabrikpflegerin
ist eine der Möglichkeiten verlorengegangen, Gegensätze, die sich
im Betriebe aus teilweise nichtigen Ursachen herausbildeten, zu
beseitigen, ehe sie Schaden anzurichten vermochten. Hatte doch
die Fabrikpflegerin es in nicht wenig Fällen verstanden, neben
dem Vertrauen der weiblichen sich auch dasjenige der männlichen
Arbeiter zu verschaffen. Sie erfuhr, sei es unmittelbar, sei es auf
dem Wege über den Betriebsrat, von kleinen Härten, von Un-
gerechtigkeiten, die sich eingeschlichen hatten, von beginnenden
Reibungen viel früher als die Betriebsbeamten, Meister, Betriebs-
ingenieure oder gar Betriebsleitung, denen gegenüber als ihren viel-
beschäftigten und manchmal kurz angebundenen Vorgesetzten die
Arbeiter sich freimütig zu äußern scheuten, und so konnte sie im
Zusammenarbeiten mit diesen Betriebsbeamten manchen Grund
zur Unzufriedenheit unter der Hand beseitigen. Aus den Verhand-
lungen zwischen Betriebsleitung und Arbeiterausschuß blieben
alle jene kleinen und kleinlichen Fragen heraus, die nur den ein-
zelnen, nicht die Gesamtheit betrafen, und es wurde dadurch
manche Gelegenheit beseitigt, durch die das Verhältnis zwischen
beiden eine Trübung erfahren kann. Der Grund, daß trotz so
reicher Möglichkeit segensreicher Arbeit die Fabrikpflegerin heute
kaum noch in unseren industriellen Werken zu finden ist, dürfte
sein, daß tüchtige Vertreterinnen für diese Posten selten
waren, daß die ganze Einrichtung noch sehr neu und
wenig eingelebt war und daher dem bei der Änderung der wirt-
schaftlichen Verhältnisse notwendigen Abbau naturgemäß zuerst
zum Opfer fiel, dann aber auch, daß ein sehr wesentlicher Teil
ihrer Arbeit einerseits von der stärker ausgebauten öffentlichen
Wohlfahrtspflege, anderseits von dem gesetzlich nunmehr vor-
geschriebenen Betriebsrat übernommen wurde, der an die Stelle
des_Arbeiterausschusses getreten ist.
Der Betriebsrat. Das alte, vor der Staatsumwälzung 1918
bestehende Recht kannte nach $ 134d der Gewerbeordnung
nur de
des A;
vater]:
für die
seine $
Grund
lichen
zu ver
Betriel
unter «
finden,
Arbeite
der An:
nehmer
abschli«
ziemlic]
hervorg
noch si
Betrieb
wurden.
Fällen z
Maße sc
zugedac.
dieser S
wenig g
gelegten
Betriebs
lassen, sı
in die ei
herein kr
rat selbs
Möglichk
tischen £
Segen ge:
an, wie «
Seite an
von der
Sicherlich
sätzen ei
Meyen!]