ungen.
ort, daß der Buch-
n Einrichtung lebt,
° so ist, wie er sein
age sein, einerseits
eiterschaft Geltung
ung der unbedingt
loch der Arbeiter
Iso von Standes-
Ilgemeinen leichter
etriebsleitung aus-
ftund Fabrik.
hältnisses zwischen
r fassen als bei der-
erschaft und Werk
etwa aus der An-
rbeit seien von ge-
ternehmens. Aber
e bereits mit Bezug
hend. erörtert sind,
tragbar, vor allem
;o oft bereits Streif-
rderungen, die man
erk stellen können,
weiteren Verlaufe
; man fast sagen
,ellen kaum etwas
3 der Angestellten-
achtungen darüber
1glosesten einreihen
Menschen im in-
‚htung abzurunden
; Fragen anbetrifft,
Ausführungen g€-
werden. Die dort
halten meist auch
Verhältnis zwischen Angestelltenschaft und Fabrik. 9259
das für Angestellte gültige Recht, wobei aber auffallenderweise
eine allgemeine Definition des Angestelltenbegriffs gesetzlich
zur Zeit nirgends festgelegt ist. Es hat keinen Sinn, an dieser Stelle
sich in theoretische Erörterungen hierüber einzulassen. Die
Praxis hat sich heute wohl ganz allgemein auf den Standpunkt
gestellt, den Angestelltenversicherung und Betriebsrätegesetz ein-
nehmen, wobei sie aber nach oben hin, entgegen diesen Gesetzen,
nur die Geschäftsleiter und Vorstandsmitglieder von Gesellschaften.
ausnimmt. Es ist also eine sehr viel weniger gleichartige Menschen-
gruppe, die uns unter der Bezeichnung „Angestelltenschaft‘‘ ent-
gegentritt, als die, die wir mit Arbeiterschaft zu bezeichnen
pflegen. Und selbst, wenn man einmal vorübergehend von jener
Öbergruppe der Angestellten absieht, die man sich gewöhnt hat
aus dem Tarifrecht herauszunehmen, so bleibt doch noch eine ganz
außerordentliche Mannigfaltigkeit, für die die heute überall ab-
geschlossenen Tarifverträge die bedeutfungsvollste Unterlage für
ihre rechtliche Stellung bilden. Nun mag man dem Gedanken
der Tarifverträge grundsätzlich gegenüberstehen wie man will,
aus dieser größeren Verschiedenheit der durch die Angestellten-
tarifverträge umschlossenen Menschenmenge folgt naturnotwendig
auch die größere Schwierigkeit, wirklich zweckmäßige derartige
Verträge herauszuarbeiten, folgen die größeren Nachteile, die sie
mit ihrer Tendenz zur Gleichmacherei gerade für die innerlich wert-
volleren Teile der Angestelltenschaft in sich bergen, und die Be-
denken, die auch vom Standpunkt des leitenden Angestellten
gegen sie erhoben werden müssen, der durch die von ihnen ge-
bildeten Fesseln nur zu oft vor der Unmöglichkeit genügender
Differenzierung in der materiellen Behandlung seiner Unter-
gebenen steht. Da ist dann die Art, wie er sich als Mensch ihnen
gegenüber gibt, von um so größerer Bedeutung, und es muß mit
Bedauern festgestellt werden, daß in dieser Beziehung durch
Schuld beider Teile bislang an gar zu viel Stellen gefehlt ist. Wer
die Schilderungen aufmerksam zu lesen versteht, die uns die zahl-
reichen Vertreter unserer industriellen Unternehmungen von ihren
Studienreisen aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika über
die dortigen Verhältnisse geben, der kann gar keinen Zweifel
darüber hegen, daß das augenblickliche Übergewicht der dortigen
Industrie nicht nur aus der günstigeren Lage der Union in bezug
auf ihre Bodenschätze, nicht nur aus ihrem Vorsprung in der Aus:
17.3