ungen.
beitnehmer
von diesen Fragen,
betreffen, muß ich
mer aus sich heraus
len Gegensatz, im
°;denartigen Berufs-
dem Arbeitgeber
eine freie Zeit ver-
leichen zusammen-
orhalten in Werk-
‚denschaft gezogen
auch in der Praxis
cht der Tatsachen
orfen:: bei der un-
ır das ganze Leben
ter der Interessen
7 besitzen, würde
ein als absichtlich
nan hier heute zu
ng Aufschluß, aus
lenen Richtungen
1 Beamtengewerk-
‚zahl der Arbeitnehmer-
gewerkschaften
13,308721
G6B.).
. 7817152 Mitgl.
‚ft
643230
254274
”„
8814656 Mitgl.
Die Berufsvereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 9263
IT. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB.). Hierzu
gehören:
Gesamtverband der Christlichen Gewerk-
schaften mit...
Gesamtverband der Angestelltengewerkschaf-
ten (Gedag) in 10 Verbänden mit .....
und Gesamtverband Deutscher Beamten- und
Staatsangestelltengewerkschaften in 21 Ver-
bänden mit...
1031006 Mitgl.
459576 ,,
m. 390478 ,,
zusammen: 1881060 Mitegl.
.-
IIT. Deutscher Gewerkschaftsring, Dieser setzt sich
zusammen aus:
Verband der Deutschen Gewerkschaften,
Hirsch-Dunker, mit 21 Verbänden mit .. 230612 Mitgl.
Gewerkschaftsbund derAngestellten( GdA)mit 300357
Ring Deutscher Beamtenverbände mit... 65000 ,,
Allgem. Deutscher Eisenbahnerverband mit 82000 si
zusammen: 677969 Mitgl.
IV. Nationalverband Deutscher Berufsverbände.
Hierzu gehören:
22 Arbeiterverbände mit ........... 292921553 Mitgl.
7 Angestelltenverbände mit ........ ; 55726 ‚,
Verein der Beamtenverbände mit. .... . 5919,
283198 Mitgl.
246892 Mitgl.
51400 ‚,,
V. Kommunistische Verbände ...........
VI. Konfessionelle und berufliche Vereine .....
VII. Verschiedene Verbände wie:
Polnische Bergarbeiter, Metallarbeiter usw.
Verschiedene Gruppen von Bankbeamten,
Versicherungsangestellten und Bergbau-
beaämten usw... .... 2 221199 ‚,
Deutscher Beamtenbund ... .:0.. «+... 1040406 ‚,,
(Quelle: Internationale Rundschau der Arbeit 1924, Heft 5.)
Die Mittel, mit denen die Berufsvereinigungen der Arbeit-
nehmer ihr Ziel, die wirtschaftliche Hebung ihrer Mitglieder, zu er-
reichen suchen, sind recht mannigfach : insbesondere unentgeltliche
Gewährung von Rechtsschutz, Unterstützung von Arbeitslosen,
Kranken und Invaliden, Beihilfe in Not- und Sterbefällen, Grün-
dung von Spar- und Darlehnskassen und, sobald alle friedlichen
Mittel der Verhandlung mit den Arbeitgebern, Anrufung der
Schlichtungsbehörden und Schiedsgerichte erschöpft sind, das
Kampfmittel des Streiks.