Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Das Abrechnungswesen. 
gewissermaßen. nebenher zu erledigen, die dauernde recht ein- 
gehende Nachprüfung aller Lagerverhältnisse, die vor Verlusten 
durch Nachlässigkeit und Unredlichkeit der Lagerbeamten ver. 
hältnismäßig guten Schutz bietet u. dgl. m. So kann man denn 
das Bestreben, die ständige Inventur an die Stelle der Augenblicks. 
inventur treten zu lassen, nur als durchaus zweckmäßig erklären 
und muß nur zur Vorsicht bei der Überleitung vom einen zum 
anderen System raten. 
c) Die Bilanz. Wir sahen, die Konten und die Inventur sind die 
beiden notwendigen und sich gegenseitig ergänzenden Bestandteile 
der Buchhaltung. Das Bindeglied zwischen ihnen, die Vereinigung 
der Ergebnisse der Inventur und der Rechnungsführung durch die 
Konten, ist die Bilanz. Enthält sie doch in dem Bilanzkonto die 
Zusammenfassung der Kontensaldi und in den Aktiven und Passiven 
die Inventurergebnisse. Auf die Lehre von der Entstehung der 
Bilanz aus den genannten beiden Bestandteilen der Buchhaltung 
beabsichtige ich an dieser Stelle nicht näher einzugehen; auch sie 
muß nach meiner Ansicht Sonderwerken über das kaufmännische 
Rechnungswesen vorbehalten bleiben. Hier soll nur darauf hin- 
gewiesen werden, daß es von großer Bedeutung für die Auf. 
stellung der Bilanz ist, welchem Zweck sie dienen soll. Zunächst 
liegt naturgemäß für die Leitung des Unternehmens der Wunsch 
vor, durch die Bilanz ganz wahrheitsgemäß über den wirtschaft. 
lichen Stand des Unternehmens aufgeklärt zu werden. Es wäre 
aber häufig durchaus unklug und wird auch nicht verlangt, daß 
man diese sog. interne Bilanz veröffentlicht. Man wird nur die 
Zahlen herausgeben, zu deren Bekanntgabe man verpflichtet is 
und die irgendwelche inneren Verhältnisse nicht verraten, deren 
Kenntnis durch die Konkurrenz schädigend wirken könnte. Die 
Steuerbehörde wiederum wird sich vielleicht mit dieser veröffent- 
lichten Bilanz nicht begnügen und genauere Auskünfte verlangen, 
die man ihr mit einer Steuerbilanz zukommen läßt. Wenn in 
unseren Erörterungen schlechthin von Bilanz die Rede ist, ® 
ist aber natürlich stets jene innere Bilanz gemeint, von der wir 
zuerst gesprochen haben, wie denn auch bei allen Zahlen der 
Buchhaltung, über die die Rede ist, stets jene gemeint sind, 
die ohne alle Schönfärberei, Rückstellungen, als stille Reservel 
anzusprechenden Abschreibungen usw. die wahren Verhältnis® 
im Unternehmen widerspiegeln. 
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