Weise in die Lager-
;klieferungsscheine,
ssen, gelangen un-
ımmenstellung und
stkostenberechnung
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‚emeinkosten. usw.
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tkostenberechnung
erfolgen zu lassen,
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> für Steuern, für
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.. entsprechenden
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meinkostenlöhnen
Die Lohnbuchführuneg:.
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geteilt, wodurch eine Buchungsaufgabe an die Buchhaltung zur
Entlastung des Lohnverrechnungskontos und Belastung der
Konten: Fertigungslöhne und Gemeinkostenlöhne ermöglicht wird,
und werden dann an die Nachrechnung weitergegeben, soweit
Lohnzettel für Aufträge in Betracht kommen, die in dieser weiter-
bearbeitet werden sollen,
Wenn man bedenkt, daß in unseren Fabriken als Lohnzeit
meist die Woche von Montag früh bis Sonntag Nacht gilt, daß
die Abrechnungsarbeiten in der Werkstatt und Lohnbuchführung
kaum unter drei bis vier Tagen zu erledigen sind, so ist es ver-
ständlich, daß die Lohnzettel erst am Freitag der auf die Beendi-
gung einer Arbeit folgenden Woche in die N achrechnung gelangen.
Da nun diese wie alle Abteilungen des Unternehmens so eingerich-
tet sein soll, daß die Arbeit in ihr sich möglichst gleichmäßig
verteilt, wird die Bearbeitung der am Freitag eingehenden Lohn-
zettel im ganzen etwa eine Woche in Anspruch nehmen, also un-
günstigenfalls erst die Bearbeitung eines Lohnzettels zweieinhalb
bis drei Wochen nach Beendigung der auf ihm verrechneten
Arbeit erfolgen. Das kommt praktisch darauf hinaus, daß die
Nachrechnung eines ganzen Auftrags in solchem Falle erst etwa
vier Wochen nach seiner Erledigung vorliegen kann. Wer die
Verhältnisse in der Praxis kennt, der weiß, daß so manches Unter-
nehmen sehr zufrieden wäre, wenn seine Nachrechnung den
Ereignissen tatsächlich nur in Ausnahmefällen um vier Wochen
„nachhinkt‘“, im allgemeinen aber schneller arbeitet. Immerhin
läßt sich nicht leugnen, daß das keinesfalls als ‚„Idealzustand‘“
bezeichnet werden soll: tatsächlich bietet die Nachrechnung um so
größeren Nutzen, je rascher sie der Ausführung folgt. Es ist des-
halb wohl der Mühe wert, auf Mittel zu sinnen, die ihre Arbeit be-
schleunigen, vor allem aber durch die ihr die Unterlagen für ihre
Arbeit unmittelbar nach Beendigung der fraglichen Werkstatt-
ausführung zugehen. Bei den Entnahmescheinen bietet die täg-
liche Einlieferung, wie wir gesehen haben, keine Schwierigkeiten;
bei den Lohnzetteln ist sie nur möglich, wenn man die Lohnbuch-
führung in Werkstatt und Bureau instand setzt, trotzdem ihre
Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen. Da hilft dann nichts
anderes, als den Lohnzettel in doppelter Ausfertigung in die Werk-
Statt hinauszugeben und das eine Exemplar gleich nach Erledi-
gung der auf ihm vermerkten Arbeit so rasch als möglich über die