1g der Nachrechnung
en nach Beendigung
so gut zwei Wochen
; werden kann. Das
16 erhebliche Zusatz-
darüber, daß diese
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> Doppelausfertigung
st. Es kann deshalb
rzugehen, wenn die
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und der Buchhal-
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ıtlich ist. Hierüber
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;ätzen. diese Samm-
nein gesagt werden,
ae und meist Zweck-
genen Rechnungen
sehaltene Bände, zu
‚abetisch geordnetes
Die Rechnungsbuchführung.
305
Verzeichnis geführt werden muß. Ehe die Rechnung aber in diese
Schnellhefter eingereiht werden kann, müssen zwei Forderungen
erfüllt sein: sie muß von allen Seiten, die hierfür in Betracht
kommen, als richtig anerkannt und sie muß in der vorgeschriebenen
Form verbucht sein. Das erstere läßt sich auf zwei grundsätzlich
verschiedenen Wegen erreichen: entweder es gehen an eine vor-
geschriebene Stelle, sei es nun der Einkauf oder eine besondere
Rechnungsprüfstelle, von der Warenannahme, der Technischen
Prüfung, dem Lager, dem Betrieb usw. gesonderte schriftliche
Meldungen ein, die erkennen lassen, daß die Rechnung nach
jeder Richtung als berechtigt anerkannt werden kann, oder die
Rechnung selbst wird, mit einem sog. Anhänger versehen, durch
alle in Betracht kommenden Stellen hindurchgeleitet, die auf dem
Anhänger entsprechende Vermerke machen. Beide Verfahren
haben ihre Vorzüge und Nachteile. Bei dem ersteren, das wir
unseren früheren Schilderungen allein zugrunde gelegt haben,
kommt es weniger leicht vor, daß eine Rechnung in Urschrift
verlorengeht, auch sind nicht alle beteiligten Stellen über jede
KEinzelheit der Rechnung unterrichtet, was manche Vorteile bietet.
So ist es bisweilen gut, wenn der Name des Lieferers in der Werk-
stätte nicht bekannt ist, da gegen ihn und seine Erzeugnisse dort
ein unbegründetes Vorurteil herrscht, u. dgl. m. Das zweite
Verfahren, über das z. B. Peiser eingehend berichtet!), hat den
Vorteil, daß es weniger Schreibarbeit erfordert, daß die Nach-
prüfung an Hand des Tatbestandes einfacher, allerdings auch eine
gewisse Nachlässigkeit bei der Nachprüfung leichter möglich ist,
und daß Rechnung und Anerkennungsvermerke unzertrennlich
zusammenbleiben.
Die Verbuchung erfolgt in dem bei Besprechung der Buch-
haltung erwähnten Einkaufsbuch: auch hier haben sich zwei ver-
schiedene Verfahren herausgebildet. Entweder wird die Rech-
nung sofort nach Eingang ungeprüft endgültig verbucht und sich
später notwendig erzeigende Abänderungen werden durch ent-
sprechende neue Buchungen berücksichtigt, oder es wird zuerst
die genaue Prüfung der Rechnung vorgenommen und erst die
richtiggestellte wird verbucht. Gefühlsmäßig mag man dem
*) Peiser: Grundlagen der Betriebsrechnung in Maschinen-
bauanstalten. 2. Auflage. Berlin: Julius Springer 1923,
Meyenberg, Organisation, 3, Aufl, 20