Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

trieller Betriebe ein- 
‚eiter einer Abteilung 
Augen halten sollte, 
‚ützt, bei der Selbst. 
eser Spruch lautete: 
rlich soll damit nun 
richtige Berechnung 
beit unterlassen, die 
uchen solle. Dieser 
so eindrucksvollen 
auf diesem Gebiete 
ler Versuch einer 
‚en, der .je nach den 
es der Wirklichkeit 
erreicht. Erst wenn 
‚en halten, mit einer 
ıwort uns einprägen 
t den Arbeiten der 
'den. dann einerseits 
orgänge nicht klein- 
stand. verbietet uns 
vielleicht 1/,, oder 
anderseits, um den 
rechnung nicht zu 
ıten haben, daß alle 
ügende Berücksich- 
ı immer und immer 
zu erinnern haben, 
teln eines Pfennigs, 
‚rtikels nötig macht, 
raus, jahrein unser 
Is die Kosten eines 
von Mark betragen. 
>chnen“‘ nennt, „die 
ie im geschäftlichen 
> gehen, richtig ein- 
ı halten“ 1). 
Einzelkosten und Gemeinkosten. 
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_ Bei unseren einleitenden Bemerkungen hatten wir den Begriff 
Selbstkosten bereits bis zu einem gewissen Grade entwickelt. Wir 
hatten gefunden, daß sie zu erklären sind als Summe: Kosten der 
Werkstoffe -- Betrag der gezahlten Fertigungslöhne -- entstandene 
Gemeinkosten, welch letztgenanntem Summanden gegenüber die 
beiden‘ erstgenannten als Einzelkosten bezeichnet werden. Mit 
dieser zuletzt angedeuteten Unterteilung werden wir uns zunächst 
etwas näher zu beschäftigen haben. 
a) Einzelkosten und Gemeinkosten. Um eine wirkliche Selbst- 
kostenberechnung eines Auftrages durchzuführen, also zu be- 
rechnen, was uns die Ausführung dieses Auftrages selbst gekostet 
hat, müssen wir versuchen, aus all den überhaupt im Unter- 
nehmen entstandenen Kosten gerade diejenigen herauszuziehen, 
die für diesen fraglichen Auftrag aufgewandt sind. Versuchen wir 
dies aber, so werden wir bald merken, daß uns das nur bei einer 
gewissen Gruppe von Kosten gelingt, daß nur diese wirklich als 
für einen einzelnen Auftrag unmittelbar verbraucht feststellbar 
sind und deshalb als zur Gruppe der Einzelkosten gehörig be- 
zeichnet werden, während andere für mehrere oder sämtliche 
Aufträge im Unternehmen gemeinsam aufgewendet wurden und 
daher zu den Gemeinkosten gerechnet werden müssen. Es 
wird nicht immer ganz leicht zu entscheiden sein, wie man im 
Einzelfalle diese Scheidung vornehmen soll; es wird auch diese 
Entscheidung in verschiedenen Unternehmungen verschieden aus- 
fallen können, je nach den verschiedenen Verhältnissen, mit denen 
man zu tun hat; grundsätzlich soll man nur versuchen, ent- 
standene Kosten, soweit das wirtschaftlich durchführbar und 
ohne Künstelei möglich ist, als Einzelkosten zu verrechnen, und 
ferner eine einmal für bestimmte Kosten in einem Werke in bezug 
auf diese Eingruppierung getroffene Entscheidung in allen Fällen 
festzuhalten. Im übrigen kann man wohl für die große Mehrzahl 
der für unsere Erörterung in Betracht kommenden Unterneh- 
mungen die folgende Überlegung anstellen: 
Bei unseren Betrachtungen über den Auftragsbegriff hatten 
wir die Aufträge unterteilt in solche zur Herstellung von Verkaufs- 
waren (Kunden-, Vorrats- und Lageraufträge) und solche für 
eigenen Bedarf (Aufträge auf Neuanlagen, auf Erhaltung der 
gesamten Betriebseinrichtungen und zur Aufrechterhaltung des 
Betriebes). Für die vorliegende Betrachtung müssen wir die
	        
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