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Das Abrechnungswesen.
Das Fabrikgeschäft unterteilen wir, unseren bisherigen Er.
öÖrterungen entsprechend, in Lagerwesen, Werkstätten und Be.
triebsverwaltung, wobei die Werkstätten in eigentliche Fertigungs.
werkstätten und Hilfsbetriebe zerfallen Unter Betriebsverwaltung
verstehen wir denjenigen Teil der Gesamtverwaltung, der als zum
Betrieb gehörig gerechnet werden kann. Auch hier muß den
Dingen in gewisser Weise Zwang angetan werden, indem manche
Verwaltungsabteilung gleichzeitig dem Fabrikgeschäft und dem
Handelsgeschäft dient. Wir werden in Zweifelsfällen nicht umhin
können, innerhalb einer solchen Abteilung einen Fehler zu machen
und die Abteilung ganz dem einen oder anderen Geschäftsteil zu-
zurechnen, weil eine Zweiteilung so viel Arbeit verursachen würde,
daß sie als unwirtschaftlich angesprochen werden muß.
Die Fertigungswerkstätten werden wir im allgemeinen nach
den in ihnen vertretenen Handwerken unterteilen müssen:
Schlosserei, Tischlerei, Malerei, Schmiede, Gießerei?), Dreherei,
Fräserei, Hobelei usw., die Lager in derselben Form, wie wir dieses
oben bei Besprechung der Lagerorganisation angedeutet haben.
Zu den Hilfsbetrieben rechnen wir: die Kraftspendewerkstätten,
die Werkzeugmacherei, die Instandsetzungswerkstätten, eine
Transportabteilung usw. Als Teile der Verwaltung, die wir zum
Betrieb ziehen, wären das Konstruktionsbureau, das Fertigungs-
außerordentlichen Klarheit führt, und bei Vergleichsrechnungen, wie
ich sie oben angedeutet habe, manche Erleichterungen gegenüber
der vom AWF empfohlenen bietet. Im übrigen ist der Unterschied
zwischen beiden Unterteilungsverfahren so gering, daß ein sach-
verständiger Beurteiler unschwer in Fällen, in denen es ihm zweck-
mäßig erscheint, den Übergang von einem zum anderen finden wird.
| ?) Für die Gießerei entstehen durch die Eigenart des Betriebes
bei der Selbstkostenberechnung gewisse Besonderheiten, die aber
kaum grundsätzlicher Natur sind. So ist hier vor allem eine Unter-
teilung in zwei Werkstätten buchmäßig vorzunehmen, die eine, die
das „flüssige Eisen‘ als Enderzeugnis liefert, die andere, für die
dieses „flüssige Eisen‘ Fertigungsrohstoff und das geputzte Guß-
stück Fertigware ist. Ferner spielt die Berücksichtigung der Trichter,
verlorenen Köpfe, Spritzeisen, sodann. des Ausschusses usw. eine be-
sondere Rolle. (Hierüber unterrichtet im einzelnen die Harzburger
Druckschrift des Vereins Deutscher Eisengießereien, die allerdings
nur an. Vereinsmitglieder abgegeben wird.) Im übrigen aber fügt sich
auch die Gießerei zwanglos in die Reihe der sonstigen Werkstätten
einer Maschinenfabrik ein, soweit die von uns entwickelten Gesichts-
punkte in Frage kommen.” nn
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