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Das Abrechnungswesen.
Sam
gegen wird man bei dem ganzen Aufbau der Selbstkosten.
erechnung, wie wir sie vorgeschlagen haben, den gleichen We
icht benutzen können. Es möge zunächst angenommen werden,
daß alle Arbeiten zur Herstellung von Werkzeugen im eigenen
etrieb nur in einer besonderen Werkstatt, der Werkzeug-
acherei, vorgenommen werden. Dann entstehen ja für deren
etrieb, ebenso wie für alle anderen Kostenstellen, Werkstatt-
gemeinkosten, eben jene Ausgaben, die beim Vergleich der vom
erk selbst angefertigten Werkzeuge mit von auswärts be.
ogenen zur Berechnung des Wertes der ersteren herangezogen
erden müssen. Bei der Kostenverteilung zum Zwecke der Selbst-
ostenberechnung aber, von der jetzt die Rede ist, sind diese
erkstattgemeinkosten der Werkzeugmacherei noch gar nicht
ekannt. Es bietet also praktische Schwierigkeiten, die ihnen ent-
sprechenden Zuschläge in richtiger Höhe bereits bei Verausgabung
er Werkzeuge aus dem Lager zuzusetzen, und es ist deshalb zweck-
äßig, in diesem Falle nur die baren Auslagen für Rohstoffe un
öhne zu verrechnen. Über die richtige Verteilung der bei diese
orgehen unberücksichtigt gebliebenen Gemeinkosten der Werk-
statt Werkzeugmacherei wird sogleich das Nähere zu sagen sein,
enn von der Behandlung der Hilfsbetriebe die Rede ist.
Ist allerdings die wünschenswerte Einrichtung einer beson-
eren Werkzeugmacherei nicht möglich, müssen deshalb die
erkzeuge in den Fertigungswerkstätten ganz oder zum Teil
nebenher mit hergestellt werden, dann ist in ihnen die Abspaltung
iner besonderen Kostenstelle für diese Arbeit notwendig, die
dann ebenso behandelt werden muß, wie das eben für die besondere
erkstatt Werkzeugmacherei geschildert ist. Nur wenn die neben
nd zwischen der Warenherstellung geleisteten Arbeiten für
igenen Bedarf einen geringen Teil der ersteren bilden, wird man
den Fehler in Kauf nehmen können, der entsteht, wenn man die
zu den letzteren gehörenden Werkstattgemeinkosten den ersteren
it auflädt. Im anderen Falle wird man zu der erwähnten
Schätzung greifen müssen. Daß diese an sich ungenau ist, hat keine
rhebliche Bedeutung ; dagegen bringt die so erforderlich werdende
teilweise Verrechnung der Gemeinkosten einer Werkstatt in die-
jenigen einer anderen leicht eine unerwünschte Unübersichtlich-
keit in die ganze Kostenverteilung, zumal es naturgemäß in solchen
Werken sich dann meist nicht um die festgeregelte Übernahme der
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