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Das Abrechnungswesen.
Die Verteilung der Ausschußkosten ist bereits oben he.
sprochen. Die Werbekosten wird man im allgemeinen ganz auf die
Verkaufsabteilung umzulegen haben oder, wenn diese in sich
unterteilt ist, entweder nach dem wirklichen Bedarf der einzelnen
Verkaufsabteilungen an Werbearbeit oder nach einer den tatsäch.
lichen Verhältnissen möglichst nahekommenden Schätzung. Das
gleiche gilt für Post- und Beförderungskosten und ebenso für die
Kosten der Schutzrechte, soweit letztere nicht bestimmten Er-
zeugnisgruppen zugerechnet werden müssen.
Wenden wir uns nunmehr den rechnungsmäßigen Aufwen-
dungen zu, so wird die Verteilung von Abschreibung und Ver.
zinsung sich danach zu richten haben, inwieweit die Anlagen, für
die die Abschreibung vorgenommen wird, durch die betreffenden
Kostenstellen in Anspruch genommen werden und inwieweit
Kapital, sei es Anlage- oder Betriebskapital, für die einzelnen
Kostenstellen verbraucht wird. Die hierfür aufzuwendende Arbeit
erscheint auf den ersten Blick größer, als sie tatsächlich ist, da,
wenn einmal ein bestimmter Schlüssel dafür aufgestellt ist, dieser
nur auf Grund der Veränderungen innerhalb der Anlagekonten,
bzw. auf Grund eines Wechsels in der Verteilung des investierten
und für den Betrieb erforderlichen Kapitals abgeändert werden
muß. Die Verteilung der Wagniskosten auf die Kostenstellen
ergibt sich aus der Natur der Wagnisse selbst. Im allgemeinen
wird man mit ihnen und mit dem Unternehmerlohn das Unter-
nehmen wohl durchweg gleichmäßig belasten müssen; überhaupt
wird es nicht immer möglich sein, einen völlig richtigen Verteilungs-
schlüssel zu finden. Es bleibt dann nichts anderes übrig, als sich
mit einem Schätzungsverfahren zu begnügen oder sogar eine
willkürlich herausgegriffene Größe, etwa die in den Kostenstellen
gezahlten Fertigungslöhne, zur Grundlage zu wählen.
e) Zusammenziehen der Kosten des Fabrikgeschäftes auf die
Kostenstellen des Lagerwesens und der Fertigungswerkstätten, der
Kosten des Handelsgeschäftes auf die Kostenstellen der Verkaufs-
abteilung, die sog. „letzten Kostenstellen‘“. Es wird nunmehr not-
wendig sein, alle im Fabrikgeschäft entstehenden Kosten auf die-
jenigen Kostenstellen zu vereinigen, in denen Fertigungsrohstoffe
und Fertigungslöhne verbraucht werden, alle im Handelsgeschäft
entstehenden Kosten auf die Kostenstellen der Verkaufsabteilung
Auch hierbei muß wieder die Verteilung möglichst in der Form ge-
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