Zusammenziehen der Kosten auf die „letzten Kostenstellen“. 335
st bereits oben be-
zemeinen ganz auf die
wenn diese in sich
Bedarf der einzelnen
‚ch einer den tatsäch-
den Schätzung. Das
n und ebenso für die
icht bestimmten Er-
ngsmäßigen. Aufwen-
schreibung und Ver-
weit die Anlagen, für
ırch die betreffenden
rden und inwieweit
vl, für die einzelnen
ıfzuwendende Arbeit
> tatsächlich ist, da,
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9 der Anlagekonten,
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. abgeändert werden
ı£ die Kostenstellen
st. Im allgemeinen
merlohn das Unter-
müssen; überhaupt
ichtigen Verteilungs-
.deres übrig, als sich
en. oder sogar eine
n den Kostenstellen
wählen.
rikgeschäftes auf die
ıngswerkstätten, der
tellen der Verkaufs-
wird nunmehr not-
len Kosten auf die-
Fertigungsrohstoffe
im Handelsgeschäft
» Verkaufsabteilung.
:hst in der Form ge-
schehen, wie diese Kostenstellen, auf die die Verteilung erfolgt,
jene zu verteilenden Kosten in Anspruch nehmen. Wenn z. B. unter
den Hilfsbetrieben sich die Werkstatt findet, in der die Antriebs-
kraft für das Werk hergestellt wird, so müssen die Kosten dieser
Werkstatt in. dem Verhältnis verteilt werden, wie die Fertigungs-
werkstätten und die Lager die so im eigenen Werk erzeugte Kraft
verbrauchen. Die Kosten der Instandsetzungswerkstatt verteilen
sich je nach ihrer Inanspruchnahme durch die anderen Werkstätten
usw. Beijder Verteilung der Kosten der Verwaltungsabteilung wird
kaum etwas anderes übrigbleiben, als die Gesamtkosten in den ein-
zelnen Werkstätten und Abteilungen zugrunde zu legen, für die jene
Verwaltungsbetriebe arbeiten, trotzdem damit natürlich ein ver-
hältnismäßig willkürlicher Schlüssel gewählt ist. Es wird auch nicht
möglich sein, diese Umlegung der Kosten von den ursprünglichen
Kostenstellen auf die schließlich verbleibenden auf einmal vorzu-
nehmen. Man wird dieses vielmehr in zwei oder mehr Absätzen tun
müssen. So wird man z. B. im Fabrikgeschäft zunächst nur die
Kosten der Betriebsverwaltung umlegen, um damit auch für die
Hilfsbetriebe die Gesamtkosten zu erhalten, die notwendig sind,
um die in diesen Hilfsbetrieben erledigten Arbeiten für sich,
außerhalb des Rahmens der Selbstkostenberechnung, abrechnen
zu können, so wie wir das oben für die Werkzeugherstellung ge-
schildert haben. Schließlich verbleiben im Fabrikgeschäft nur
noch die Lager und die Fertigungswerkstätten, im Handelsgeschäft
nur noch die Verkaufsabteilung als mit Kosten belastet zurück.
Alsdann kommt es nur noch darauf an, für jede der verbleiben-
den Kostenstellen die Summe der für sie in Betracht kommenden
Gemeinkosten in Beziehung zu setzen zu irgendwelchen in ihr
verbrauchten charakteristischen Kosten. Hierfür wird man im
allgemeinen bei den Lagern das Gewicht der ausgegebenen Roh-
stoffe, bei den Fertigungswerkstätten die gezahlten Fertigungs-
löhne und bei der Verkaufsabteilung die Herstellungskosten der
umgesetzten Erzeugnisse wählen. Dabei dürfen wir uns allerdings
nicht darüber täuschen, daß durch die gekennzeichnete Art der Be-
zugnahme, die heute wohl schon ziemlich allgemein sich durchgesetzt,
hat, wiederum eine gewisse Willkürlichkeit in die ganze Rechnung
hineingekommen ist. So ist selbstverständlich nicht nur das
Gewicht der ausgegebenen Rohstoffe, sondern gleichzeitig deren
Wert von Bedeutung für die Höhe der durch das Lagerwesen