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Das Abrechnungswesen,
gemeinkosten mit den wirklich entstandenen Gemeinkosten ganz
ähnlich vorgehen kann, mag nur erwähnt werden. Praktisch wird
dies kaum nötig sein, da dort die Verhältnisse viel einfacher liegen
und sich daher auch leichter überblicken lassen.
Gegen das geschilderte und in der Praxis bestens bewährte
Verfahren 1äßt sich allerdings vom Standpunkt der klassischen
Buchhaltung ein Einwand machen, dessen Berechtigung nicht
verkannt werden soll: es ist sonst strenge Vorschrift, daß in der
Buchhaltung nur mit Zahlen gearbeitet wird, die wirkliche Vor-
gänge im Fabrikleben widerspiegeln; hier aber wird mit „fik-
tiven‘ Werten gearbeitet, die erst durch ein bestimmtes, noch
nicht einmal auf völlig einwandfreien Zahlen, sondern zum Teil
nur auf Annäherungswerten beruhendes Verfahren geschaffen
werden müssen. Die Richtigkeit dieser Behauptung muß ohne
weiteres anerkannt und zugegeben werden, daß ein gewisses Be-
denken dadurch wohl entstehen kann. Doch muß dieses unseres
Erachtens zurücktreten gegenüber den erheblichen Vorteilen, die
aus dem geschilderten Verfahren erwachsen.
Die Nachrechnung in der beschriebenen Form vermag einen
Auftrag nur dann völlig abzuschließen, wenn er in der Fertigung
ebenfalls völlig erledigt ist. In dem Augenblicke, wo die Fertigungs-
oder Verkaufsverhältnisse es dagegen erfordern, daß ein vom
Fertigungsbureau- im bestimmten Umfange vorbereiteter Auftrag
nicht sofort in diesem Umfange restlos erledigt wird, sondern
Teillieferungen aus dem Betriebe verlangt werden, die sofort an
den Kunden weitergegeben, also auch in Rechnung gestellt werden
müssen, versagt diese rein verwaltungsmäßig arbeitende Art der
Nachrechnung insofern, als es mit ihrer Hilfe allein nicht möglich
ist, die Herstellungskosten jener Teillieferung zu ermitteln und so
eine Belastung des Warenerlöskontos herbeizuführen, die sachlich
der auf der Habenseite erscheinenden Summe der Kundenrechnung
entspricht. Es müssen in solchem Falle die Herstellungskosten
wenigstens annähernd und praktisch genau genug durch eire
technische Stücknachrechnung bestimmt werden, die sich als
Unterlage einer vollständigen Stückliste des Erzeugnisses bedient
und an Hand dieser die für die Teillieferung in Betracht kommen-
den Rohstoffentnahmescheine, Lohnzettel und sonstigen Unter-
lagen aus der Gesamtheit der bereits für den fraglichen Gesamt-
auftrag in der Nachrechnung eingelaufenen aussondert. Diese
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