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Das Abrechnungswesen.
Selbstkostenwert an diese zur nochmaligen Durchprüfung mit
dem Bemerken zurückgewiessen werden, der. Wert. der Selbst.
kosten erscheine zu hoch und die Hereinnahme des fraglichen
Auftrags rufe infolgedessen Bedenken hervor. Jedoch darf nicht
der Fehler gemacht werden, dem man leider in der Praxis nur allzu.
oft begegnet: die Verkaufsabteilung darf nicht das Recht haben,
die kalkulatorischen Grundlagen der Vorrechnung von. sich
aus ohne engste Fühlungnahme mit der Vorrechnung abzuändern,
da nur diese, nicht aber die Verkaufsabteilung beurteilen kann,
ob wirklich eine Verminderung der ursprünglich berechneten
Selbstkosten bei späterer Ausführung erreichbar ist. Anderseits
ist es Sache der Verkaufsabteilung, selbstverständlich im Kinver-
nehmen mit der Werkleitung, zu entscheiden, ob mit Rücksicht
auf den von der Vorrechnung gelieferten Selbstkostenpreis die
fragliche Bestellung — gegebenenfalls mit einem rechnungsmäßigen
Verlust — hereingenommen werden soll oder nicht. Wenn die
Verkaufsabteilung das erstere für richtig hält, obgleich rechnungs-
mäßig ein Verlust zu erwarten ist, so können dazu für sie ver-
schiedene Gründe vorliegen: Es kann der Gedanke bestimmend
sein, daß ein Nutzen für das Ganze trotz jenes Verlustes insofern
zustande kommt, als wenigstens ein Teil der durch die Zuschläge
gekennzeichneten. Gemeinkosten gedeckt wird, der entstehen
würde, ganz gleichgültig, ob jener Auftrag im Werk ausgeführt
wird oder nicht. Es können aber auch Rücksichten auf die Kund-
schaft maßgebend sein; die man sich für die Zukunft sichern
möchte, ferner der Wunsch, sich den Stamm eingearbeiteter
Arbeiter und Angestellten zu erhalten, den man bei zu starkem
Sinken des Umsatzes verringern müßte u. dgl. m.
Alle derartigen Rückfragen der Verkaufsabteilung bei der
Vorrechnung, wie wir sie oben gekennzeichnet haben, können im
Laufe der Verhandlung zwischen beiden Stellen sehr wohl auch
zu einer Abänderung der zuerst gewählten Zuschlagsätze führen,
wenn eben hierfür ein sachlicher Grund vorliegt, der vorher nicht
berücksichtigt war; keinesfalls darf das aber geschehen aus reiner
Rücksicht auf die Marktlage. Eine Abweichung von diesen Richt-
linien für das Zusammenarbeiten von Vorrechnung und Verkauf,
die man, wie gesagt, leider oft beobachten kann, bedeutet nichts
anderes als sich selbst absichtlich über den Erfolg der hereinzu-
nehmenden Bestellung täuschen)
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