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Der Reiseingenieur.
IX
zweckmäßigsten aber hat sich dabei ein mechanisches Hilfsmittel
erwiesen, dem wir im Laufe unserer Untersuchungen noch manches
Mal begegnen werden, das ist die Kartei.
Die Kartei, Wir dürfen wohl bei dieser Gelegenheit, wo der
Begriff der Kartei uns erneut und an besonders bedeutungsvoller
Stelle begegnet, uns etwas eingehender damit beschäftigen, um
späterhin ohne weiteres auf diese grundsätzlichen Auseinander-
setzungen verweisen zu können. Die Kartei ist eine Sammlung
loser, unter sich gleich großer Kartenblätter, die in einem Behälter,
Schrank oder Kasten, nach gewissen leitenden Gesichtspunkten
geordnet sind und zur Sammlung von Aufzeichnungen gleicher Art
dienen, deren rasche und mühelose Auffindung im Geschäftsleben
von Bedeutung sein kann. So gibt es Karteien, die eine Sammlung
der Kundennamen bilden, oder ein Verzeichnis der Gußmodelle
der vorhandenen Arbeitsmaschinen, der Lagervorräte usw. USW.
In der heutigen hochentwickelten Form wohl zuerst in Amerika,
angewendet, hat die Kartei sich seit Jahren auch in Deutschland
festen Boden erworben und ist heute zu einem Hilfsmittel der
Organisation geworden, das in vielen Fällen einfach nicht mehr
entbehrt werden kann. Gewiß ist es möglich, die fraglichen Auf-
zeichnungen, wie man das früher durchweg getan hat, in einem
Buche zu sammeln, aber damit allein ist es noch nicht getan. Will
man die Übersicht über solche Aufzeichnungen nicht verlieren,
So muß man neben ihm ein nach bestimmten Gesichtspunkten
geordnetcs Register führen. Ist dann jenes Buch gefüllt, so bleibt
nichts anderes übrig, als ein neues mit einem neuen Register zu
beginnen und man hat nun schon den Nachteil, in zwei Registern
nachschlagen zu müssen, wenn. man einem bestimmten Vorgange
nachforschen will. Oder man muß von vornherein ein von den
Büchern unabhängiges Register anlegen, bei dem aber die Gefahr,
daß einmal eine Registrierung unterlassen wird, noch größer ist
als bei dem mit dem betreffenden Buche fest verbundenen. Außer-
dem ist man bei der ersten Anlage einer derartigen Sammlung
elten imstande, ein zuverlässiges Urteil über ihren späteren Um-
ang abzugeben. Man wird also leicht für das Register einen
falschen Umfang wählen. Der zu kleine rächt sich später, indem
an dann doch ein zweites Register anlegen muß, wenn man
icht die unerfreuliche und _zeitraubende Arbeit einer Abschrift
es ersten vorzieht; der zu große vermindert die Übersichtlichkeit