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Das Hereinholen der Kundenbestellungen.
müssen auch alle Nachrichten, die sich über voraussichtlich ent-|
stehende Verbindungen erhalten lassen, die von einem vielleicht;
da oder dort vorliegenden Bedarf handeln, sorgfältig gesammelt
und durch entsprechende Karten in der Kartei niedergelegt wer-
den; es müssen außerdem Kunden, mit denen Geschäfte bereits
abgewickelt sind, auch wenn man von einem augenblicklichen
neuen Bedarf noch nichts weiß, vertreten sein. Auf Grund eines|
solchen Kundenverzeichnisses ist es möglich, ein genaues Pro-
gramm einer Geschäftsreise vorzubereiten, ohne daß dazu in
jedem Falle eine umfangreiche Arbeit notwendig ist, gestützt auf
dieses Hilfsmittel kann, wenn ein plötzlicher Ruf aus der Kund-
schaft erfolgt, es möge ein Vertreter der Firma hier- oder dorthin
kommen, in der kurzen Zeit bis zum Abgang des nächsten Zuges,
der Betreffende sich ausgiebig darüber unterrichten, was für Be-
suche er bei dieser Gelegenheit noch mit erledigen kann. Genügt
doch in ganz eiligen Fällen nur eine Mitteilung an den jene Kartei
führenden Beamten, die Karten für die fragliche Bahnstrecke dem
Reisenden auszuhändigen, der dann die Stunden der Bahnfahrt,
zu ihrer Durchsicht benutzen kann.
Der Reisebericht. Zwei Forderungen muß man sodann
noch in formeller Beziehung an den Reisenden stellen: er muß
dafür sorgen, daß seine Firma so genau wie möglich über seinen
jeweiligen Aufenthalt unterrichtet ist, damit ihn eilige Nach-
richten, rasch erreichen können, und er muß über das Ergebnis
jedes Besuches einen möglichst knappen Bericht liefern, der
auch einem andern gestattet, sich über die gepflogenen Ver-
handlungen ein klares Bild zu machen. Gerade gegen diese letzte
Forderung wird so oft gefehlt, leider nicht nur aus Vergeßlich-
keit und Bequemlichkeit, sondern auch aus einem mißverstan-
denen Eigennutz heraus. Der betreffende Reisende glaubt sich
durch eine Aufspeicherung von Wissen über bestimmte Ge-
schäftsvorgänge, das nur er allein besitzt, unentbehrlich zu
machen, er übersieht aber dabei, daß er durch irgendwelche zu-
fällige Umstände, Krankheit, Urlaub, anderweitige geschäftliche
Inanspruchnahme usw., verhindert sein kann, im richtigen Augen-
blick in das schwebende Geschäft wieder einzugreifen; ein anderer
ist nicht genügend unterrichtet dazu und_hat auch nicht die Mög-
lichkeit, sich rasch noch die erforderlichen. Unterlagen zu ver-
schaffen, da die betreffenden Berichte fehlen, und so geht vielleicht
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