Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Das Hereinholen der Kundenbestellungen. 
Sowenig es sich leugnen Jäßt, daß dieses Wettbewerbsverbot, um 
einen deutschen Ausdruck zu gebrauchen, in früheren Zeiten und in 
manchen Fällen zu einer schweren Schädigung des Angestellten 
geführt, ihn in seinem berechtigten Streben nach wirtschaftlichem 
Weiterkommen ungebührlich gehemmt, ja, mit einer gewissen 
Übertreibung darf man sagen, zum Sklaven seines Arbeitgebers 
gemacht hat, so sehr muß man doch betonen, daß heute diese 
Verhältnisse als überwunden gelten müssen: hier ist durch das 
am 10. Juni 1914 erlassene Gesetz über das Wettbewerbsverbot, 
durch das die fraglichen Paragraphen unseres Handelsgesetzbuchs 
entsprechend abgeändert werden, ein Wandel geschaffen, der doch 
im großen und ganzen einen billigen Ausgleich einmal bestehender 
Interessengegensätze bedeutet. Nicht verkannt darf werden — 
und kein billig denkender Angestellter sollte diesen Fehler be- 
gehen —, daß mit dem völligen Verbot der „Konkurrenzklausel‘‘, 
wie es von manchen Seiten gefordert ist, der Unternehmer ge- 
wissen Elementen schutzlos preisgegeben wäre, denen jedes Mittel 
recht ist, wenn es sich um die Erreichung persönlicher Vorteile 
handelt. In einer Beziehung allerdings wird u. E. immer noch 
von beiden Seiten ein Fehler gemacht: in der allzu hohen Wert- 
schätzung des „Spezialistentums‘“‘. Man. durchblättere die An- 
zeigen unserer Fachblätter und man wird fast durchgängig den 
Ruf nach Sonderfachleuten finden, die gerade auf einem bestimm- 
ten, häufig recht eng umgrenzten Gebiet eingearbeitet sind und 
dann ganz naturgemäß die Sondererfahrungen aus ihrer Tätigkeit 
in einem Unternehmen dem anderen neuen zugute kommen lassen 
sollen, zu dem sie übertreten. Die Industrie übersieht hier, daß 
sehr oft, ja meistens das Können bedeutungsvoller ist als das 
Wissen, daß ein wirklich tüchtiger Mensch sich auch in einen ihm 
bis dahin ferner liegenden Gedankenkreis rasch einzuarbeiten 
vermag, und daß gerade dabei häufig Anregungen zustande 
kommen, die viel segensreicher wirken, als die einfache Übertra- 
gung der Arbeitsverfahren, die Kenntnis des Geschäftsgebarens 
eines Wettbewerbers je imstande wäre, das zu tun. Würde aber 
diese Anschauung in viel höherem Maße Allgemeingut unserer 
Unternehmerkreise, als sie es heute ist, so würde damit für die 
Angestellten ein gut Teil der Bedenken wegfallen, die sie heute 
immer noch nur mit Widerstreben einen Vertrag mit einem Wett- 
bewerbsverbot unterschreiben läßt. 
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