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schinen und Maschinengruppen Gänge von genügender Breite (mindestens
1 m) bleiben, die den Arbeitern bequemes und gefahrloses Bewegen, sowie
ungehindertes Fortschaffen der Stoffe und Arbeitsstücke gestatten.
Mit Rücksicht auf die Sicherheit der Arbeiter ist ferner noch allgemein
anzuführen, daß alle Arbeitsmaschinen mit festen und losen Riemenscheiben zu
versehen sind und die Ausrücker derart angebracht sein müssen, daß sie von
dem gewöhnlichen Standpunkt des Arbeiters aus leicht gehandhabt werden
können.