Full text: Geschichte der neueren Philosophie

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daß solcher Hinblick auf den Erfolg und Lohn der Tugend ihm doch außen verte| 
schließlich nur die Bedeutung eines Erleichterungsmittels, nicht die des Tune durch 
eigentlich sittlichen Motives besitzt: die ewige Glückseligkeit ist gleichsam Macht HnwO 
die „Aussteuer“ der Tugend, welche den eigenen Wert derselben wohl hin zurück, 
in den Augen der Thoren und Schwachen erhöht, aber nicht ihn aus- darüber, ob 
macht oder begründet. Dem Weisen erscheint die Tugend auch ohne  Mertrauen 
jene Mitgift schon an sich schön und begehrenswert genug, doch ver- abzusetzen: 
schaffen ihr die Empfehlungen der Philosophen nur wenige Bewerber. hat der Für 
Die Menge wird allein dadurch für sie gewonnen, daß man ihr klar loren) er se 
macht, Tugend sei das „beste Geschäft“. nur. Notweb 
In der Politik erscheint Locke als Bekämpfer der beiden Formen Monte 
des Absolutismus, der despotischen des Hobbes und der patriarchalischen Europas ger 
des Filmer (+ 1647, sein Patriarcha erklärte die erbliche Monarchie für n den ans! 
eine göttliche Einsetzung), und als gemäßigter Fortsetzer der liberalen Erziehung“ 
Tendenzen des Milton (1608— 1674) und des A. Sidney (t 1683; Die Brziet 
Discourses concerning government). Die beiden „Abhandlungen über bür- Aus ihm her 
gerliche Regierung“ 1689 entwickeln, die erste negativ, die zweite naturgemä 
positiv, mit direkter Bezugnahme auf die damaligen politischen Zustände Gelehrsamke 
Englands, die Theorie des Konstitutionalismus. Alle Menschen werden sichtigung sı 
frei und gleich an Fähigkeiten und Rechten geboren. Jeder: soll: sich die Privater 
selbst erhalten, ohne die anderen zu verletzen. Das Recht, von jeder- glied der G: 
mann als ein vernünftiges. Wesen behandelt zu werden, gilt schon vor daher darf 
der Gründung des Staates, aber es fehlt da noch an einer autoritativen Spielendes 
Macht, Streitigkeiten zu entscheiden. Der N aturzuständ ist nicht an Arbeit zu « 
sich ein Zustand des Krieges, aber er würde zu einem solchen führen, mehr. durch 
wenn jeder sein Recht, sich gegen Verletzungen zu wahren, selbst aus- Der Hauptu 
üben wollte. Zur Verhütung von Gewaltsamkeiten ist durch freien Ver- der erstere 
trag eine bürgerliche Gesellschaft zu gründen, der jedes Glied seine Jeiztere dies 
Freiheit und Macht überträgt. Die Unterwerfung unter die Staatsgewalt zieher empf 
ist eine freiwillige, durch den Vertrag werden die natürlichen Rechte ROUsSSCAU te] 
geschützt, nicht aufgehoben; politische Freiheit ist Gehorsam gegen das dem Ende 
selbstgegebene Gesetz, Unterordnung unter den durch Majorität sich verglichen 
kundgebenden gemeinsamen Willen. Die politische Gewalt ist weder N. Corvın, 
eine tyrannische, denn Willkürherrschaft ist um nichts besser als der negative  E: 
Naturzustand, noch eine väterliche, denn zwischen Obrigkeit und Unter- „Rousseau } 
thanen findet, was zwischen Eltern und Kindern nicht der Fall ist, wo er grabe 
Gleichheit des Vernunftgebrauches statt. Die oberste Gewalt ist die u - 
gesetzgebende, welche die Gesamtheit gewählten Vertretern anver- 1 Vergl. 
traut; die Gesetze sollen das allgemeine Wohl zum Ziele haben. Der legis- zu Montesquie 
lativen untergeordnet und von ihr zu trennen sind die beiden ausführen- 
den Gewalten, die am besten in einer Hand (der des Königs) vereinigt 
werden: die exekutive (die Verwaltung und Jurisdiktion), welche die 
Gesetze vollstreckt, und die föderative, welche das Gemeinwesen nach 
WOCK
	        
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