272 DIE ZEITGENOSSEN DES LEIBNIZ.
würdigt wird. Jedenfalls aber ist das Mitleid, mit dem der Pessimismus
auf den ;,seichten‘‘ Leibniz herabblickt, höchst ungerechtfertigt. „Denn
hinter der zuweilen kleinlichen Zweckbetrachtung der Theodizee, die im
Grunde nur populärer Veranschaulichung dienen soll, steht. als die eigent-
liche, des großen Denkers würdige Meinung eine umfassende Teleologie
des Weltplanes,
Achtes Kapitel.
Die deutsche Aufklärung.
1. Die Zeitgenossen des Leibniz.
Die Zeit zwischen Kepler und Leibniz war für Deutschland arm an
nennenswerten philosophischen Erscheinungen. Der Physiker Christoph
Sturm? in Altorf (+ 1703) ist Anhänger des Descartes, Joach. Jungius?
(T 1657) Anhänger des Bacon, ohne, wie dieser, den Wert der mathe-
matischen Methode für die Naturerkenntnis zu verkennen. Hieron.
Hirnhaym, Abt in Prag (Die Pest des menschlichen Geschlechtes oder
die Eitelkeit der menschlichen Wissenschaften 1676), erklärt den Wissens-
durst seines Zeitalters für eine gefährliche Krankheit, das Wissen für
unsicher, da auf die Sinneswahrnehmung kein Verlaß sei und die Prin-
zipien des Denkens den Glaubenslehren widersprechen, und für schäd-
lich, da es zum Heile nichts beitrage, sondern hochmütig mache und von
der Frömmigkeit abziehe, die göttliche Autorität für den einzigen Hort des
Menschen und das sittliche Leben für die wahre Wissenschaft. Neben
solchem Skeptizismus vertritt sein Zeitgenosse, der Arzt und Dichter
Angelus Silesius (Joh. Scheffler + 1677; über ihn SELTMANN, Breslau
1896), die Mystik. Der Naturrechtslehrer und Historiker Sam. Pufen-
dorf® (1632—94, Professor in Heidelberg und Lund, gest. in Berlin) geht
auf eine Vermittelung zwischen Grotius und Hobbes aus. Das Naturrecht
ist demonstrabel, sein Realgrund der Wille Gottes, sein Erkenntnisgrund
(nicht die Offenbarung, sondern) die Vernunft und die Beobachtung der
(geselligen) Natur des Menschen, das Fundamentalgesetz die Beförderung
> Chr. Sturm: Physica concikiatrix 1687; Physica electiva, Bd. ı 1697, Bd. 2
mit Vorrede vonsChr. Wolff 1722; Compendium universalium seu metaphysica euclidea.
* J. Jung: Hamburgische Logik 1638; über ihn GUHRAUER 1851, WOHLWILL 1887.
$ Pufendorf: Elemente der allgemeinen Rechtswissenschaft 1660; Über die Ver-
fassung ‘des deutschen- Reiches, unter dem Pseudonym Severinus de Monzambano,
1667, deutsch von BRESSLAU 1870; Über das Natur- und Völkerrecht 1672, ein Aus-
zug daraus: Über die Pflicht des Menschen und Bürgers 1673. Über den Toleranz-
begriff P.s LEzI1uSs 1900 (oben S. 146).