A)
Gleise aus Rillenschienen dürfen auch in Kurven keine Spur-
erweiterung haben.
Für die bei der Berechnung der Weichen in Betracht kommenden
Größen gelten folgende Bezeichnungen; es sei stets:
S = Spurweite (immer gegeben).
Z = Zungenlänge.
a = Fahrkantenabstand an der Zungenwurzel.
R bezw. r== Radius der Weichenkurve.
G = Länge der Herzstückgeraden von der mathematischen Spitze.
Fig. 2 ES 7 TE = Herzstückneigung.
x — Herzstückwinkel.
‘== Zungenwinkel bei geraden Zungen.
9 = Zungenwinkel bei gebogenen Zungen.
\ = Überschneidungswinkel bei gebogenen Zungen.
nn Bezüglich der Herzstückneigung sei noch er-
© wähnt, daß auch mitunter die Neigung nach bei-
stehender Figur 3 berechnet wird.
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nie Dann ist tang 5 2n
Der Unterschied zwischen den beiden Annahmen ist aus folgenden
drei Beispielen ersichtlich:
1 1:85=642'35,41” N 1 1:8:55=—=6°43'58,52*
tang ke 1: 9= 620‘ 24,69% lang 5 = 1: 0=6921 34,78“
1:10=5°42'38,13“ 1:10=—=5°43'20,32“
$ 2. Bestimmung der erforderlichen Spurrille zwischen Zungen-
und Backenschiene. (Fig. 4—8.)
Der kleinste Zwischenraum zwischen dem Zungen- und Backen-
schienenkopf muß überall so groß sein, daß der Spurkranz, ohne die
Zunge zu berühren, hindurchgehen kann. Dieses Maß muß bei normal-
spurigen Weichen bei geöffneter Zunge mindestens 54 mm, möglichst
bis zu 6 mm mehr betragen.
Hat die Zungenvorrichtung im durchgehenden Strang Spur-
erweiterung, z, B. bei Kurvenweichen (Fig. 26), so ist das Maß um
die Spurerweiterun® größer zu nehmen.