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Über die wichtigsten Veränderungen in der Organisation der Gesell—
schaft orientiert außer dem Archiv der Sozietät und Pütters Gelehrten—
geschichte vornehmlich Joh. Friedr. Cudw. Hausmann in seiner Rede zur
Säkularfeier: „Ein Blick auf die äußere Geschichte der Königl. Gesell—
schaft der Wissenschaften zu Göttingen . . .“ — Abhandlg. V, 1852),
sowie F. Frensdorff: „Eine Krisis in der Königl. Gesellschaft der Wissen—
schaften“ (S Nachr. 1892, 5. 535—104). Beschränkte sich die Stiftungs-
urkunde vom 13. Juni 1751 nur auf eine ganz geringe Mitgliederzahl
¶ präãsident, 1 Sekretär, 3 Ordentliche, 9 Auswärtige, 3 Außerordent—
liche Mitglieder und 6 Ordentliche Zuhörer), so erweiterte sich allmählich,
wie am besten die beigefügte Statistik erkennen läßt, dieser Kreis, und
das besonders in der westfälischen Zeit, bis eine Neuordnung der Wahlen
vom 23. Februar 1849 als Höchstzahl für die Ordentlichen Mitglieder
24 (davon 9 für die Physikalische, 6 für die Mathematische und 9 für
die historisch-Philologische Klasse), für die Auswärtigen Mitglieder je 25
und für die Korrespondenten je 50 in den einzelnen Klassen festsetzte.
Die ursprüngliche Dreiklassenteilung, in der westfälischen Zeit 1810-1814
auf 4 Klassen (eine Physikalische, Mathematische, Historische, sowie eine
für Alte Literatur und Kunst) erweitert, wurde in der Folgezeit aber
wieder beibehalten, bis die neuen Statuten vom 21. Juni 1893 Meu—
druck 1925, mit den seither eingeführten ünderungen) die Teilung in
zwei gleichberechtigte Klassen, eine Mathematisch-Physikalische und eine
Philologisch-Historische, einführten, in denen für die Ordentlichen Mit—
glieder zunächst je 15, von 1914 ab je 21 Stellen (ohne Zählung der
Mitglieder über 70 Jahre), für die Auswärtigen Mitglieder je 30 Stellen
und für die Korrespondierenden Mitglieder je 75 Stellen gewährt wurden,
welche Zahl durch Ministerialerlaß vom 27. Juni 1901 dann weiter auf
je 100 Stellen erhöht wurde.
Führten nach Hallers, des ersten Präsidenten, Weggang 1753 zu—
nächst die beiden Senioren der Ordentlichen Mitglieder im Halbjahrs—
wechsel die Direktorialobliegenheiten, so wurde 1770 der jährliche Wechsel
im Direktorium unter den ältesten Ordentlichen Mitgliedern der drei
Klassen eingeführt. Seit 1894 leiten zwei auf 6 Jahre ernannte Se—
kretäre zunächst die Geschäfte ihrer Klasse und wechseln dabei jährlich
im Vorsitz der Gesellschaft ab.
M. Arnim.