Wohnung und Unterkunft. 34.9
Werden x
dr a ni $ 18. Sollte die Stiftung durch Gesetz oder höhere Gewalt aufgelöst werden,
y ir so fällt deren ganzes Vermögen dem Arbeiterbildungsverein und, falls dieser nicht mehr
a bestehen sollte, der Stadtgemeinde Stuttgart zu, in beiden Fällen mit der Auflage und
Bestimmung, das Vermögen abgesondert zu verwalten und nach Möglichkeit im Sinne
der Stiftungszwecke zu verwenden und zu erhalten.
$ 19. Beschlüsse, welche die Abänderung der Statuten oder Auflösung der
Stiftung bezwecken, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Königlichen
Staatsregierung.
Letzterer steht auch die Befugnis zu, von den Protokollen, Rechnungen und
sonstigen Akten der Stiftung jederzeit Einsicht zu nehmen und sich von der Einhaltung
der Statuten Ueberzeugung zu verschaffen.
Anlage 159
Hausordnung für die Schlafhäuser der Königlichen Steinkohlengruben
des Bergwerksdirektionsbezirks Saarbrücken.
$ 1. Nur solche Arbeiter der Königlichen Steinkohlengruben des Bergwerks-
direktionsbezirks Saarbrücken dürfen in den Schlafhäusern wohnen, welche sich vor-
p Manni schriftsmässig zur Aufnahme in dieselben gemeldet haben und wirklich aufgenommen
"da Wgk worden sind.
Mit dem Kintritte ist Jeder verpflichtet, der nachstehenden Hausordnung, sowie
ı Vorsitzende“ den später etwa ergehenden Anordnungen seiner Vorgesetzten nachzukommen.
Helfen. was In jedem Zimmer der Schlafhäuser ist ein Exemplar der Hausordnung auf-
x. her gehängt, und kann sich daher kein Schlafhausbewohner mit Nichtkenntnis derselben
a entschuldigen.
Varia $ 2. Vorgesetzte der Schlafhausbewohner sind zunächst der Schlafhausmeister,
sodann der Öbersteiger, sowie über diesen die Königliche Berginspektion und die
Königliche Bergwerksdirektion.
Den Befehlen der Vorgesetzten ist ohne Widerrede sofort Folge zu leisten, und
können Beschwerden darüber erst nach Ausführung der Befehle bei den zunächst höher
stehenden Beamten vorgebracht werden.
In Abwesenheit des Schlafhausmeisters haben die dienstthuenden Grubenhüter
für Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung in den Schlafhäusern zu sorgen. Ihren
AD diesbezüglichen Befehlen haben die Schlafhausbewohner Folge zu leisten.
Aa 8 3. Aus der Zahl der in einem Zimmer zusammenwohnenden Leute ernennt
der Schlafhausmeister einen Stubenältesten, welcher darüber zu wachen hat, dass seine
4 Honorirung Stubenkameraden die Vorschriften der Hausordnung erfüllen. Jede Uebertretung dieser
Han Detrauien Vorschriften muss der Aelteste dem Schlafhausmeister anzeigen.
Der Schlafhausmeister hat die Namen der Bewohner jeder Stube auf einem
r Stiftung Zettel an der zu derselben führenden "Thür anzuheften.
a Stiftung‘ ins 8 4. Bei der Aufnahme in ein Schlafhaus muss jeder Arbeiter nachweisen, dass
Statigart an er ausser den Arbeitskleidern noch mindestens einen reinen Anzug besitzt.
nden Vereine, 8 5. Dem in ein Schlafhaus aufgenommenen Arbeiter überweist der Schlafhaus-
n für einzelne meister ein Bett mit Bettzeug, ein Handtuch, einen Schrank und einen Schemel zum
komeinderath eigenen Gebrauche sowie die in den den Schlafhausbewohnern eingeräumten Lokalen
grafen wird sonst noch vorhandenen Geräthschaften zur gemeinsamen Benutzung.
„x über die Tische, Bänke und Schemel sind von den Bewohnern der Zimmer sauber zu
alle des halten, insbesondere sind sie wöchentlich mindestens einmal zu scheuern,
‚hildet hat. Das Handtuch wird wöchentlich mindestens zweimal, der Bettüberzug monatlich
mindestens einmal gewechselt.